WIG-Schweißelektroden

Begonnen von DG0MG, 25. Dezember 2019, 19:28

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Oliver

Zitat von: NoLi am 08. Juni 2024, 21:48Man dürfte, da diese Elektroden beim Endverbraucher nicht der Strahlenschutzverordnung unterliegen.
Allerdings wird empfohlen, die Reste beim (Zwischen)händler zur Entsorgung zu übergeben, weil solche Funde unbekannterweise schon zu Strahlenschutzeinsätzen geführt haben. Aber wieso entsorgen??? So einfach kommst du noch an (genehmigungsfreie) Prüfstrahler, insbesondere für Gamma-Dosisleistungsmessgeräte... :whistle3:


Das würde ich wenn man es ganz genau nehmen würde tatsächlich nicht sagen.
In §40 des Strahlenschutzgesetzes steht, dass der Hersteller eine Genehmigung braucht, um Produkten Radionuklide zuzusetzen. Dies gilt auch, wenn die Aktivität unter der Freigrenze liegt. In §41 steht sogar, dass die Genehmigung nur erteilt wird, wenn die Aktivität unter der Freigrenze liegt oder der Benutzer nur 10 uSv/Jahr ausgesetzt wird. Dann steht da, dass die Genehmigung erteilt wird, wenn:

"in einem Rücknahmekonzept dargelegt ist, dass das Konsumgut nach Gebrauch kostenlos dem Antragsteller oder einer von ihm benannten Stelle zurückgegeben werden kann, wenn
a)
die spezifische Aktivität der zugesetzten künstlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut die in einer Rechtsverordnung nach § 24 Satz 1 Nummer 10 festgelegten Freigrenzen der spezifischen Aktivität überschreitet oder
b)
die spezifische Aktivität der zugesetzten natürlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut 0,5 Becquerel je Gramm überschreitet"

Die 0,5 Bq/Gramm dürften fast immer überschritten werden, weshalb auf den Elektroden angegeben sein müsste, wo man sie abgeben kann.

Dann steht in §44:
Wer als Hersteller eines Konsumguts einer Genehmigung nach § 40 bedarf und nach § 41 Absatz 1 Nummer 3 ein Rücknahmekonzept zu erstellen hat, hat sicherzustellen, dass das Konsumgut kostenlos zurückgenommen wird. Der Letztverbraucher hat das Konsumgut nach Beendigung des Gebrauchs unverzüglich der in der Information nach § 41 Absatz 1 Nummer 5 angegebenen Stelle zurückzugeben.

Für mich wirkt es also so, als müsste man die Elektroden theoretisch irgendwo abgeben. Das ist aber relativ egal, weil es ziemlich sicher niemanden interessiert.

NoLi

Zitat von: Oliver am 10. Juli 2024, 07:58...
Für mich wirkt es also so, als müsste man die Elektroden theoretisch irgendwo abgeben. Das ist aber relativ egal, weil es ziemlich sicher niemanden interessiert.
Nicht irgendwo, sondern beim Erwerbshändler. Dieser ist dann für eine geordnete Entsorgung zuständig. Theoretisch...

Norbert

Flipflop

4K Thorium rod in a cloud chamber

Cloudylabs