Ionisationsmelder (Rauch- und Brandmelder)

Begonnen von DG0MG, 27. Juli 2019, 11:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

NoLi

Zitat von: Radium am 19. Januar 2024, 22:14...
Kann die Gold/Palladium Folie duch Alpha-Bestrahlung nicht auch löcher bekommen? Wo und bei welcher Firma weden diese Knöpfe eigentlich hergestellt? Das können ja nicht alle möglichen Unternehmen machen.
Nein! Aber in den Quellenzertifikaten von seriösen Herstellern wird u.a. die "Recommended Working Live", also die empfohlene Nutzungsdauer, angegeben.

Die amerikanischen Strahlenquellenhersteller befinden sich bereits im Besitz von EZAG (Eckert & Ziegler); die amerikanischen Rauchmelder selber werden in Mexiko zusammengebaut. Weltweit gesehen gibt es noch einige Strahlenquellenhersteller.

Norbert

DG0MG

Werbefoto für den DDR-Ionisationsmelder (Rauchgasmelder) VA-K-301.1 aus dem VEB RFT Messelektronik »Otto Schön« Dresden, wie er im zweiten Beitrag dieses Threads gezeigt wurde:

Sie dürfen in diesem Board keine Dateianhänge sehen.

Quelle: Katalog "Kernphysikalische Messtechnik", 1970: https://www.zhavamista.cz/images/downloads/RFT%20Kernphysikalische%20Messtechnik.pdf
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

DL3HRT

Sehr schön perspektivisch verzerrt. Da wäre sonst ein krass große Quelle drin  ;).

NoLi

Zitat von: DL3HRT am 13. Februar 2024, 10:37Sehr schön perspektivisch verzerrt. Da wäre sonst ein krass große Quelle drin  ;).
Ich denke, eine dünnwandige 1 cm Glashohlkugel, gefüllt mit ca. 37 MBq Krypton-85. :sun_bespectacled:

Norbert

DG0MG

"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi

Zitat von: DG0MG am 13. Februar 2024, 11:37Nicht eine, sondern zwei.
Ah, die Version mit zweimal 18,5 MBq Kr-85 (Mess- und Vergleichskammer).
Es gab auch ein Modell mit einmal 37 MBq, ebenso mit einmal 18,5 MBq.

Norbert

DG0MG

Hier ein Video über einen robotron 70130 und dessen Kr-85-Strahler:

"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

Oliver









Da ich wieder zuhause bin kann ich euch hier diesen Pyrotronics F5B Rauchmelder zeigen. Er enthält 80 uCi Am-241 in zwei Quellen (1x 20 uCi und 1x 60 uCi), hat also in Vergleich zu modernen Rauchmeldern eine sehr hohe Aktivität. Ich habe ihn vor Jahren mit einem Haufen Elektronik bekommen (wurde in der Industrie eingesetzt) und die beiden Quellen entfernt (Handschuhe, dichte Maske!). Da diese Quellen dazu neigen, undicht zu werden habe ich mit einem Contamat das Gehäuse des Melders und die Handschuhe gemessen. Keine Kontamination, eine Wischprobe an der Quelle habe ich aber nicht gemacht, weil die nicht dafür gedacht ist, berührt zu werden. Diese Dinger sollten nicht wie ein normaler Rauchmelder gehandhabt werden! Die Kontamination (falls die Quelle undicht ist) ist schwer nachzuweisen und äußerst unangenehm. Deswegen habe ich die Quellen auch nicht für eine Alphamessung ausgepackt, sondern nur Gamma gemessen. Die 136 uSv Gamma DL erscheinen mir aber etwas zu viel... Bei Youtube gibt es Videos, in denen Menschen diese Quellen in den bloßen Händen halten und auf den Tisch legen. Nicht nachmachen! Als Privatperson hat man auch gar keine Anwendung für eine so starke Alphaquelle .

Oliver

Noch ein Hinweis: Ich befinde mich NICHT in Deutschland, die Aktivität des Strahlers liegt weit über der Freigrenze für Am-241 (rund 300x).

Die mit einem Geigerzähler gemessene DL stimmt natürlich nur, wenn es sich um das Isotop handelt, für welches der Zähler kalibriert ist. Meistens Cs-137.

NoLi

Zitat von: Oliver am 24. Juli 2024, 20:57Noch ein Hinweis: Ich befinde mich NICHT in Deutschland, die Aktivität des Strahlers liegt weit über der Freigrenze für Am-241 (rund 300x).
...
Dann hoffe ich, Du befindest dich auch nicht in einem EU-Mitgliedsland, denn gemäß der  Richtlinie 2013/59/Euratom gelten in allen Mitgliedsländern gleiche Freigrenzen; für Am-241 eine Aktivität von 10 kBq.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:013:0001:0073:DE:PDF  (Seite L13/52, Spalte 3).

Auch in Norwegen gilt für Am-241 eine Freigrenze von 10 kBq, für Ionisationsrauchmelder allerdings eine Aktivitätsgrenze von kleiner 40 kBq.
https://dsa.no/regelverk/Regulations%20on%20Radiation%20Protection%20and%20Use%20of%20Radiation%20-%202020.pdf  (Seiten 1 und 42).

Norbert

Flipflop

Und in der Schweiz sieht es nochmals anders aus: Freigrenze Am-241 0,2 kBq.
Dafür aber bei Cs-137 700 kBq anstatt 10 KBq.

Nachzulesen in etwa im unteren Drittel auf dieser Seite:
https://www.automess.de/produkte/pruefstrahler

NoLi

Zitat von: Flipflop am 25. Juli 2024, 07:44Und in der Schweiz sieht es nochmals anders aus: Freigrenze Am-241 0,2 kBq.
Dafür aber bei Cs-137 700 kBq anstatt 10 KBq.
...

Na ja, die Schweiz ist ja auch kein EU-Mitgliedsland und unterliegt nicht der Richtlinie 2013/59/Euratom. Sie könnte zwar die EU-Verordnung im Zuge der Gleichheit assoziieren, in nationales Recht umsetzen und damit den grenzüberschreitenden Umgang vereinfachen, aber...

Norbert

Oliver

Zitat von: NoLi link=msg=31476quote author=NoLi link=msg=31476 date=1721856275]
Zitat von: Oliver am 24. Juli 2024, 20:57Noch ein Hinweis: Ich befinde mich NICHT in Deutschland, die Aktivität des Strahlers liegt weit über der Freigrenze für Am-241 (rund 300x).
...
Dann hoffe ich, Du befindest dich auch nicht in einem EU-Mitgliedsland, denn gemäß der  Richtlinie 2013/59/Euratom gelten in allen Mitgliedsländern gleiche Freigrenzen; für Am-241 eine Aktivität von 10 kBq.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:013:0001:0073:DE:PDF  (Seite L13/52, Spalte 3).

Auch in Norwegen gilt für Am-241 eine Freigrenze von 10 kBq, für Ionisationsrauchmelder allerdings eine Aktivitätsgrenze von kleiner 40 kBq.
https://dsa.no/regelverk/Regulations%20on%20Radiation%20Protection%20and%20Use%20of%20Radiation%20-%202020.pdf  (Seiten 1 und 42).

Norbert

Auch in Norwegen gilt für Am-241 eine Freigrenze von 10 kBq, für Ionisationsrauchmelder allerdings eine Aktivitätsgrenze von kleiner 40 kBq.
https://dsa.no/regelverk/Regulations%20on%20Radiation%20Protection%20and%20Use%20of%20Radiation%20-%202020.pdf  (Seiten 1 und 42).

Norbert
[/quote]

So wie ich strålevernforskriften verstehe gelten die 40 KBq für neue Rauchmelder. Alte Konsumgüter darf ich weiterhin besitzen, gilt auch für Leuchtfarbe und Ähnliches. In DE darf ich die Rauchmelder nicht behalten, weil die Verwendung von ion. Rauchmeldern nicht erlaubt ist. Hier darf ich solche Rauchmelder aber lagern, weil es ein altes Konsumgut ist, was noch für seinen Zweck genutzt werden kann (Brandschutz).
VG

Oliver

Ich darf es nicht als Strahler besitzen, den Rauchmelder aufzubewahren um ihn in Zukunft zu verwenden sollte aber ok sein.
In DE kann ich ihn wie gesagt nicht Verwenden, weshalb auch das Aufbewahren nicht erlaubt ist.
BG

NoLi

#89
Zitat von: Oliver am 25. Juli 2024, 10:11Ich darf es nicht als Strahler besitzen, den Rauchmelder aufzubewahren um ihn in Zukunft zu verwenden sollte aber ok sein.
In DE kann ich ihn wie gesagt nicht Verwenden, weshalb auch das Aufbewahren nicht erlaubt ist.
BG
Hmmm, auch in diesem Zustand (Bild 2 - 4)? ;D
Es ist ok, ehemals legal hergestellte und vertriebene Konsumgüter bei Unveränderung weiterhin benutzen zu dürfen. Wenn das in Norwegen auch für Konsumgüter mit künstlich hergestellten Radionukliden gilt: :good3: 

In Deutschland ist dieser genehmigungsfreie Umgang größer Freigrenze für Schulungen und Ausbildungen nur in beschränktem Maß erlaubt, nämlich nur für Güter mit natürlichen Radionukliden, und auch nur dann, wenn die Dosisleistung diese Gegenstände in 10 cm Abstand von der berührbaren Oberfläche 1 µSv/h nicht überschreitet und sie unverändert sind (also z.B. zerlegen ist nicht erlaubt!). Dies gilt übrigens nicht nur für Mineralien und alte uran- und thoriumhaltige Waren, sondern auch für radiumhaltige Objekte! Für den privaten genehmigungsfreien Umgang zur Nutzung der Strahlung mit diesen Nukliden zählt aber streng die Freigrenze, es sei denn, man schult sich damit... ;)

Norbert