Zitat von: NoLi am 06. August 2026, 12:58Bist Du keine Einzelperson der Bevölkerung, so wie es in diesem Paragraphen auch benannt ist?![]()
Nicht nur den § 80 StrlSchG anschauen, sondern auch den § 4 "Tätigkeit und Tätigkeitsarten", Satz (1), Punkt 10:
Zitat von: miles_teg am 05. August 2026, 18:07Betrifft das Personen die unwissentlich/ungewollt >1 mSv/a erhalten? Oder prinzipiell alle Bürger? Denn auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: solange keine Fremdgefährdung besteht, sollte ich als mündiger Bürger selbst entscheiden können welchen Risiken ich mich aussetze.
Zitat von: RadPalace am 07. August 2026, 12:26Herrn hinter dem YouTube Kanal RADiOxxxxxx? War der nicht auch hier aktiv? Ich kann es mir kaum vorstellen, aber gibt's sonst noch "influencer" auf dem Gebiet?
Seite erstellt in 0.212 Sekunden mit 18 Abfragen.