Zitat4. Eichfähigkeit
Messgeräte, die geeicht werden sollen, müssen zur Eichung zugelassen sein. Merkmal der
Bauartzulassung bzw. der Baumusterprüfbescheinigung durch die Physikalisch-Technische Bundes-
anstalt ist das Bauartzulassungszeichen oder die Baumusterprüfbescheinigungsnummer auf dem
Messgerät.
Zitat von: ullix am 09. November 2025, 12:53Ok. Aber: das kann ich doch mit jedem Gerät machen. Was macht dann einige Geräte eichfähig (und teurer)?Die Prüfung des Einflusses von u.a. auf elektrische Felder, Magnetfelder, Hochfrequenzfelder, EMP, Stoß, Erschütterung, Vibration, Überlast, Genauigkeit über gesamten Nenn-Messbereich, Energieabhängigkeit, ...
Zitat von: NoLi am 09. November 2025, 12:17Die Geräte werden nach der Eichung durch die Eichbeamten an möglichen Öffnungen zum Geräteinneren (ausgenommen Batteriefach) mit zerstörbaren Siegeln versehen, um einen unberechtigten Eingriff in das Geräteinnere erkennen zu können. Ferner erhalten sie noch ein Siegel mit Angaben zur Eichstelle und dem Eichjahr.
Zitat von: ullix am 09. November 2025, 11:45...Dass das Militär nicht eichen muss erscheint nachvollziehbar. Mich verwundert aber der Passus: "3. die Messrichtigkeit auf andere Weise gewährleistet ist." Was heisst das nun: doch keine Eichpflicht, wenn ich richtig kalibriere???...Strahlenmessgeräte im Miltärischen, Zivil-/Kastastrophenschutz, Feuerwehrbereich müssen nicht geeicht, aber nach Herstellerangaben und -zeiträumen regelmäßig kalibriert werden. Werden allerdings in den benannten Bereichen Strahlenquelle größer der Freigrenze und mit einer aufsichtsbehördlichen Umgangsgenehmigung (gemäß StrSchG und StrlSchV) vorgehalten und benutzt, so muß bei Ausbildung und Übungen damit das Strahlenfeld mit zumindest einem geeichten und dafür vorgehaltenen Gerät kontrolliert werden. Denn dann sind dies "strahlenschutzrechtliche (Kontroll)Messungen", die nach StrlSchV nur mit gültig geeichten Geräten ausführt werden dürfen!
Zitat von: ullix am 09. November 2025, 11:45...
Übrigens: Welche Eigenschaft genau muss ein Gerät haben, damit es "eichbar" ist? Verplombbar?
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