Zitat von: GZ-BW am Gestern um 13:06...Der CQ GMC-600plus hat einen großen Vorteil: er benutzt das Zählrohr LND-7317, mit dem (aber nur mit diesem!!!) man "mit guter Annäherung" (Zitat aus dem Handbuch vom Thermo Scientific Radeye B-20) ohne Filter die Betadosisleistung H*(0,07) im durchschnittlichen Energiebereich 100 keV bis 800 keV (= 300 keV bis 2400 keV maximale Betaenergie) bestimmen kann. Somit ist deine Angabe von 0,69 µSv/h für die Hautdosisleistung plausibel.
So nun noch einmal 23 min gemessen: Das Gerät zeigt 0.69 µSv/h an. Würdet Ihr diese Fliesen verwenden?
Zitat von: GZ-BW am Gestern um 13:06So nun noch einmal 23 min gemessen: Das Gerät zeigt 0.69 µSv/h an. Würdet Ihr diese Fliesen verwenden?Hast du mit offenem Zählrohrfenster gemessen? Dann registriert das Pancake-Zählrohr auch Betastrahlung und die angezeigte Dosisleistung ist dadurch stark nach oben verfälscht. Ich würde für die Messung einen Betaabsorber (Aluplatte o.ä.) zwischen Fliese und Gerät legen und die Messung wiederholen. Man kann nicht pauschal annehmen, dass die Fliesen vorwiegend Gammastrahlung abgeben.
Zitat von: Floppyk am Gestern um 12:56...Nicht nur bei der U-Bahnstation.
Es gibt hier ein Video einer Berliner U-Bahnstation nahe Alexanderplatz, der fast komplett mit den typisch orangenen uranhaltigen Keramikfliesen verkleidet ist. Den Aufwand der Sanierung hat man offenbar noch gescheut.
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Zitat von: Floppyk am Gestern um 12:38...Eine Messwertanzeige eines GM-Zählerhandgerätes wird immer gemittelt, die Vorrichtung dafür nennt man Zeitkonstante. Wie groß diese Konstante ist (2 Sek, 5 Sek, 10 Sek, 30 Sek,...) hängt von der Software ab. Bei manchen (Consumer)Geräten kann man diese aus der Software auswählen, professionelle Geräte besitzen eine gleitende Zeitkonstante, was bedeutet, dass diese von der Zählrate abhängig ist...geringe Zählrate = längere Zeitkonstante, höhere Zählrate = kürzere Zeitkonstante.
Aus diesem Grund sind die Messwerte immer mehr oder weniger schwankend. Letztlich weiß man nicht, ob die Firmware des GMZ zugunsten einer ruhigeren Anzeige den Anzeigewert nicht mittelt.
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Zitat von: GZ-BW am Gestern um 12:31Seit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2018 (in Kraft getreten am 31.12.2018) müssen Fliesen, wie fast alle anderen Baumaterialien auch, die in Aufenthaltsräumen (damit sind nicht notwendigerweise nur Innenräume gemeint; hier differenzieren die Juristen sachgerecht) verwendet werden, grundsätzlich dahingehend untersucht werden, ob sie den sogenannten Aktivitätsindex überschreiten.
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