Prüfstrahler - Bezugsquellen

Begonnen von Zugpferd, 21. September 2020, 00:23

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HuP

Zitat von: NoLi am 12. August 2024, 20:37Schutz von sonstigen radioaktiven Stoffen gegen Diebstahl
TÜV SÜD


Ich bin mir nicht sicher ob das tatsächlich den Besitz gering strahlender Prüfstrahler in Privatbesitz betrifft - in der Regel sind Strahler sehr geringer Aktivität (wie auch beim Import) von den meisten Auflagen ausgenommen.

Gewerblich ist immer was anderes, aber das sind in der Regel dann ohnehin anmeldungsbedürftige Strahlungsquellen.

Von Hobby-Strahlungsenthusiasten mit einem kirschgroßen Pechblende-Mineral, ein paar Fiesta-Ware Scherben und einem Thorium-Glühstrumpf will in der Regel niemand was - es sei denn man geht Richtung "Atomic Boy Scout"... ;)

NoLi

Zitat von: HuP am 01. September 2024, 00:09...
Ich bin mir nicht sicher ob das tatsächlich den Besitz gering strahlender Prüfstrahler in Privatbesitz betrifft - in der Regel sind Strahler sehr geringer Aktivität (wie auch beim Import) von den meisten Auflagen ausgenommen.
Privatpersonen werden i.d.R. eh keine Umgangsgenehmigung bekommen. Die radioaktiven Strahler mit künstlichen Radionukliden, mit denen sie umgehen dürfen, müssen (auch in der Summe!) unterhalb der Freigrenze liegen. Da ein radioaktiver Stoff kleiner Freigrenze juristisch gesehen kein radioaktiver Stoff ist, gibt es dementsprechend auch keine Vorschriften für Umgang und Lagerung.

Norbert

Oliver

Zitat von: HuP am 01. September 2024, 00:09
Zitat von: NoLi am 12. August 2024, 20:37Schutz von sonstigen radioaktiven Stoffen gegen Diebstahl
TÜV SÜD


Ich bin mir nicht sicher ob das tatsächlich den Besitz gering strahlender Prüfstrahler in Privatbesitz betrifft - in der Regel sind Strahler sehr geringer Aktivität (wie auch beim Import) von den meisten Auflagen ausgenommen.

Gewerblich ist immer was anderes, aber das sind in der Regel dann ohnehin anmeldungsbedürftige Strahlungsquellen.

Von Hobby-Strahlungsenthusiasten mit einem kirschgroßen Pechblende-Mineral, ein paar Fiesta-Ware Scherben und einem Thorium-Glühstrumpf will in der Regel niemand was - es sei denn man geht Richtung "Atomic Boy Scout"... ;)

Es gibt Freigrenzen für die Aktivität von Strahlern. Liegt die Aktivität unter dieser Freigrenze (z.B. 10 KBq Cs-137), gelten quasi überhaupt keine gesetzlichen Einschränkungen für Besitz, Transport, Lgerung,...
Diese Strahler gelten offiziell auch nicht als radioaktiv und haben eine sehr niedrige Aktivität (die aber ohne Probleme messbar ist und z.B. zum kalibrieren von Spektrometern komplett ausreicht). Für fast alle "richtigen" Prüfstrahler brauchst du eine Umgangsgenehmigung. Wie wir hier schon festgestellt haben ist die als Privatperson leider quasi unmöglich zu bekommen. Wenn der Strahler genehmigungspflichtig ist gelten auch die ganzen Vorschriften und Vorgaben. Wenn es für alte Alltagsgegenstände keine Ausnahme geben würde bräuchte man für alte Uhren mit Radium oder Uranglas häufig auch eine Umgangsgenehmigung.

NoLi

#153
Zitat von: HuP am 01. September 2024, 00:09...
Von Hobby-Strahlungsenthusiasten mit einem kirschgroßen Pechblende-Mineral, ein paar Fiesta-Ware Scherben und einem Thorium-Glühstrumpf will in der Regel niemand was - es sei denn man geht Richtung "Atomic Boy Scout"... ;)

Zitat von: Oliver am 01. September 2024, 21:00...
Wenn es für alte Alltagsgegenstände keine Ausnahme geben würde bräuchte man für alte Uhren mit Radium oder Uranglas häufig auch eine Umgangsgenehmigung.
Achtung:
Es sei denn, die Aufsichtsbehörde bekommt Kenntnis davon und stellt fest, dass die effektive Jahresdosis der Privatperson oder Unbeteiligter größer 1 mSv beträgt oder betragen könnte...dann muß sie gemäß StrlSchG und StrlSchV tätig werden ---> Beschlagnahme und fachgerechte Entsorgung, auch von Mineralien, radiumhaltigen TNORM-Produkten, Glühstrümpfen, etc.. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Wenn man aber NORM-Materialien zur (eigenen ;) ?) Schulung und Ausbildung besitzt, darf die Dosisleistung gemäß StrlSchV in 10 cm Abstand von der berührbaren Oberfläche bis zu 1 µSv/h betragen (hier hat man sich an bauartzugelassenen Strahler orientiert).

Norbert