Bedienungsanleitung für Robotron Röntgen-Gamma-Dosimeter 27060?

Begonnen von Sofa, 15. Januar 2020, 09:40

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Sofa

Hallo!

Gestern habe ich für ###EDIT: Preis ist irrelevant### Euro einen Robotron Röntgen-Gamma-Dosimeter Typ 27060 erstanden, welcher sich noch auf dem weg zu mir befindet. Vorher versuche ich noch eine Bedienungsanleitung für genau dieses Gerät zu finden, was mir leider nicht gelingt. Was ich gefunden habe ist eine Bedienungsanleitung für den Vorgänger 27040, welcher sich von der Bedienung gleich verhalten sollte, aber eben nicht gänzlich "gleich".
Was ich gefunden habe, was exakt zu dem Gerät passt, ist als Bild angehangen. Zu erkennen ist die Empfindlichkeit der Ionisationskammer, bzw. die "Nicht-Empfindlichkeit"; Mein Verwandter sagte so schön: "Das Ding misst höchstens einen Tritt gegen den Ar***!" - Wobei 0,2 uSv, meines Erachtens, nicht so schlecht sind.
Die Robotron-Geräte sind ab Werk, laut Bedienungsanleitung für 27040, mit einem eingebauten Prüfstrahler versehen, welcher seit dem Jahr 1991 (Baujahr vom erworbenen 27060) sicherlich kaum mehr als Quelle anzusehen ist - Wobei das Gerät bis 1996 geeicht ist.

Meine Frage deshalb: Hat jemand eine Bedienungsanleitung für den 27060 vorliegen?

Wenn das Gerät angekommen ist, ich 6(!) LR20 Batterien besorgt habe und die Technik soweit funktioniert, werde ich ausführlich über das Gerät berichten - Im passenden Unterforum.

DG0MG

"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi

Achtung mit dem Prüfstrahler!
Es wurde Sr-90 mit einer Halbwertszeit von 28,5 Jahren verwendet, seit 1991 ist somit gerade mal eine Halbwertszeit vorbei, die Strahleraktivität somit erst um 50% abgesunken. Die Aktivität des Strahlers betrug anfangs 0,26 MBq (260 kBq) und liegt heute bei 0,13 MBq (130 kBq), also deutlich über der Freigrenze lt. StrlSchV von 0,01 MBq (10 kBq).

https://www.ostron.de/Sammeln-Seltenes/27040-Roentgen-Gamma-Dosimeter-Robotron.html

Für den Besitz des Gerätes ist eine behördliche Umgangsgenehmigung erforderlich!

Gruß
Norbert

Sofa

Vielen Dank für den Hinweis @NoLi und @DG0MG!

Der Prüfstrahler wurde laut Verkäufer damals entfernt, entsprechend ist das Prüfsiegel auf der Ionisationskammer entfernt worden. 90 Strontium / 90 Yttrium vom Typ {Kontrollquelle} QA (Laut Bedienungsanleitung für Typ 27040), wie du schon geschrieben hast mit 0,26 MBq ~ 7 uCi ist nichts für Anfänger wie mich.
Da - insbesondere bei Ionisierender Strahlung - ich sehr vorsichtig bin, wird das Gerät äußerlich von Mir geprüft.

Wie du ebenfalls geschrieben hast liegt die Freigranze laut StrlSchV bei 10 kBq, ich habe da mal was von 1 (einem) kBq gelesen, aber im Zusammenhang mit den "Beta-Lights" bzw. Tritiumgasleuchten.
Hier lag eine verwechslung von "KiloBq" und "GigaBq" vor.

DG0MG

Der Strahler ist aber doch nicht einfach nur ein "Prüfstrahler", um die Funktion zu testen, sondern für die Funktion des ganzen Gerätes zwingend notwendig?

Das hieße im Umkehrschluss, dass ein Gerät ohne Strahler quasi wertlos ist, weil es ja nicht oder nicht richtig funktioniert?

"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi

Der Stromfluß einer "offenen", d. h. dünnwandigen Ionisationskammer, hängt maßgeblich von der Luftdichte (Luftdruck) und Lufttemperatur ab, insbesondere im unteren µSv/h-Bereich (damit im ~ 10E-14 Ampere-Bereich), und hat somit auch direkten Einfluss auf den daraus ermittelten und angezeigten Dosisleistungsmesswert.

Bei vielen (älteren) DL-Messern mit I-Kammer gibt es dafür ein Potentiometer zur Nullstromkompensation (Nullstellung der Anzeige) und ein Poti für die Stromflusskompensation (bei gleicher Dosisleistung erzeugt ein höherer Luftdruck einen höheren Stromfluss als ein niedrigerer Luftdruck). Gerade letzteres lässt sich nur mit Hilfe des Kontrollstrahler und damit Einstellung auf den vorgegebenen Sollwert bewerkstelligen.

Bei der regelmäßigen Zwei-Jahres-Eichung (o.ä. Überprüfung) wird mit Hilfe einer verstellbaren Blende am Kontrollstrahler dessen Zerfall innerhalb dieses Zeitrahmens wieder korrigiert, so dass bei jeder Geräteinbetriebnahme und Prüf(schalter)stellung zum Abgleich der Messanzeige immer der gleiche Sollwert erreicht werden muß. Deswegen ist eine Entfernung des Kontrollstrahlers sinnlos, weil man dann nicht mehr weiß, wie korrekt die Messwertanzeige nun ist.

Gruß
Norbert