Lübz: Kanister mit Trefoil vor Rathaus abgestellt

Begonnen von DG0MG, 02. März 2025, 16:19

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DG0MG

Am Freitag den 28.Februar 2025 wurde vor dem Rathaus Lübz (MVP) ein 5-Liter-Kanister, gefüllt mit einer braunen Flüssigkeit und mit einem Radiaktivitäts-Symbol versehen, gefunden:


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"Nachdem die Einsatzkräfte die Flüssigkeit in dem Kanister getestet hatten, konnten sie ausschließen, dass der Stoff gefährlich ist."


Hier steht: ".. einen 5-Liter Kanister entdeckte. Auf diesem war klar und deutlich sichtbar die Aufschrift ,,Radioaktive Substanz" zu lesen."

Es kann natürlich auf der anderen Seite gestanden haben, aber ich schätze, dass es diese "Aufschrift" nicht gegeben hat.

Die Polizei MVP schreibt in der Pressemitteilung: https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=208916&processor=processor.sa.pressemitteilung

"Nachdem heute Morgen gegen 07:45 Uhr das Rathaus in Lübz wegen eines verdächtigen Kanisters geräumt werden musste, konnte die Feuerwehr Entwarnung geben: Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung. Bisherigen Erkenntnissen zufolge hat eine bislang unbekannte Person einen Fünf-Liter-Kanister mit einer bräunlichen Flüssigkeit und einem Strahlenwarnaufkleber "Radioaktiv" vor dem Rathaus in Lübz gestellt. Daraufhin wurde zum Schutz der Bevölkerung das Rathaus geräumt und der Gefahrenbereich in der Straße "Am Markt" abgesperrt. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot an Kräften vor Ort und konnte mit Tests eine Gefährlichkeit des Stoffes ausschließen. Der Kanister wurde als Beweismittel im Strafverfahren gesichert und eine Probe der Flüssigkeit in ein Labor nach Hamburg zur näheren Untersuchung geschickt. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten."
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi

https://www.nordkurier.de/regional/parchim/grosseinsatz-der-feuerwehren-rathaus-in-luebz-evakuiert-radioaktivitaet-3370235
Ui,ui,ui...Verdacht auf radioaktive Stoffe, sogar flüssig, und dann diese persönliche Schutzausstattung!! :-\
Sie entspricht in keinem Fall der Vorschrift der Fwhr DV-500. Neben der Einsatzkleidung ist in jedem Fall die "Form 2" spritzwasserdichter Kontaminationsschutz-Folienanzug vorgeschrieben. Daran ändert auch eine negative äußere Behältermessung nichts, vor allem, wenn noch vor Ort eine Probe gezogen wird.
Und wo war der Kontaminationsnachweisplatz mit Dekont.Stelle für die Einsatzkräfte??

Norbert