Berufliche Fragen eines Strahlenschutzbeauftragten

Begonnen von Zugpferd, 24. Januar 2025, 16:54

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Zugpferd

Leute, vielleicht nicht passend in unserem Hobby Forum, trotzdem haben viele von euch ja auch beruflich mit dem Thema zu tun...
Ich hab da mal eine offizielle Frage.

Ich bin SSB eines Bereiches unserer Firma - seit nunmehr 7Jahren.
Ich habe bisher drei meiner Kollegen das Unternehmen verlassen sehen, alle drei waren nicht sehr lange unter mir beschäftigt, bei allen konnte ich schnell eine Auflistung der Dosiswerte ermitteln und ihnen schriftlich mitgeben für den jeweils neuen Arbeitgeber.
Jetzt habe ich jedoch einen Kollegen der in Rente gegangen ist und weit vor mir angefangen hat. Dessen Messwerte gehen zurück bis 1985 in unserem Unternehmen.
Ich persönlich habe auf diese Daten kein Zugriff.  Bin ich als sein letzter SSB verpflichtet die Daten zu ermitteln oder kann er im neuen Strahlenschutzregister seine Daten anfordern? Die müssten ja alle Daten komplett haben.
Wir als Betrieb werden die Daten auch haben und müssen sie bis zum 100. Geburtstag aufheben, mir klar. Einfacher wäre jedoch der Weg über die Auswertestelle, dem Strahlenschutzregister oder BfS.
Als Anmerkung der Kollege möchte in einem anderen Betrieb weiter arbeiten.
Rechtliche Lage ist wie?

Kermit

Zitat von: Zugpferd am 24. Januar 2025, 16:54oder kann er im neuen Strahlenschutzregister seine Daten anfordern? Die müssten ja alle Daten komplett haben.

Das würde ich so sehen, schließlich ist ja das Strahlenschutzregister unter anderem auch dazu eingeführt worden.

Ob da wirklich alle Daten drin sind, wage ich zu bezweifeln...ich denke nicht das zum Beipspiel die Daten aus der Wehrdienstzeit (hüben wie drüben) dort vorhanden sind....

Unabhängig davon denke ich, das für dich eigentlich nur die Daten des laufenden Jahres weitergegeben werden müssen, damit für das laufende Jahr klar ist das der Grenzwert von 20mSv/a nicht überschritten wird im neuen Betrieb.

Natürlich spielt auch der Grenzwert von 400mSv im Berufsleben eine Rolle, das Thema würde ich aber dem Strahlenschutzregister überlassen.

Zugpferd

Ich frag nächste Woche mal beim Strahlenschutzregister an, evtl. Ist das mit einer Gebühr möglich. Mal sehen.
 

Kermit

Zitat von: Zugpferd am 24. Januar 2025, 22:00Ich frag nächste Woche mal beim Strahlenschutzregister an

Dann vergiss dabei die SSR-Nummer nicht  ;) , und dann sollte die Auskunft auch kostenfrei sein.

Zugpferd


NoLi

Was sagt eine amtliche Personendosismessstelle dazu:


"Bilanzierung der Personendosis
Es kann mehrere Gründe für die Notwendigkeit einer Dosisbilanzierung geben.

Grundsätzlich
Die LPS verfügt nur über solche Messergebnisse, welche von ihr selbst ermittelt worden sind. Die Personendosismessstelle meldet seit 1997 alle amtlichen Überwachungsdaten elektronisch an das Strahlenschutzregister (SSR) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Das SSR verfügt auch über alle Überwachungsergebnisse bis zum Jahr 1960 zurück.

Lebensdosis
Für eine Bilanzierung der Lebensdosis - insbesondere auf Anfrage von Behörden und Berufsgenossenschaften - ist das SSR der alleinige Ansprechpartner, da nur dort alle Daten der personendosimetrischen Überwachung (auch anderer deutschen Messstellen) zusammengefasst sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier. Hier hat das SSR weitere Informationen und die Kontaktmöglichkeit zusammengestellt.

Kurzzeitbilanzierung
Wird eine Dosisbilanzierung für eine Person für einen kürzeren Zeitraum benötigt und ist diese Person in diesem Zeitraum ausschließlich von der LPS überwacht worden, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage an den zuständigen Mitarbeiter der LPS. Das kann z. B. bei der Festlegung einer Ersatzdosis hilfreich sein.

Jahresüberblick
Die LPS versendet in der Mitte eines Jahres für das Vorjahr eine Zusammenstellung der Überwachungsergebnisse. Diese summarische Darstellung trägt keinen amtlichen Charakter, sondern stellt lediglich eine Übersicht über die in der LPS vorhandenen Überwachungsergebnisse dar. Für Einzelheiten verweisen wir auf die amtlichen Ergebnismitteilungen. In diesem Jahresüberblick werden fehlende Überwachungsergebnisse für einen überwachten Zeitraum (z. B. bei nicht auswertbaren Dosimetern) solange mit 0 mSv bilanziert, bis eine Ersatzdosis durch die zuständige Aufsichtsbehörde festgelegt wurde.

Ihr Messstellenteam
"
(Quelle: https://www.lps-berlin.de/personendosismessstelle/bilanzierung-der-personendosis)


Das Strahlenschutzregister - Überblick und Kontakt
"Kontakt zum Strahlenschutzregister

Bundesamt für Strahlenschutz
Strahlenschutzregister
Ingolstädter Landstraße 1
85764 Oberschleißheim / Neuherberg
Deutschland

E-Mail: ssr@bfs.de

Fax: 03018 333-2415
"

Zitat:
"Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister
Eine der Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters ist die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zur beruflichen Strahlenexposition. Neben den zuständigen Behörden, Unfallversicherungen und Strahlenschutzverantwortlichen werden auch den Betroffenen selbst Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erteilt. Diese können formlos unter Angabe der entsprechenden Personendaten abgefragt werden."
(https://www.bfs.de/DE/themen/ion/strahlenschutz/beruf/strahlenschutzregister/strahlenschutzregister.html)

Norbert

Zugpferd


NoLi