Darf es etwas Radon sein? Der Radon-Mess-Thread

Begonnen von katze, 03. Januar 2020, 00:35

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NoLi

Zitat von: Marvel0usM0j0 am 16. Januar 2025, 18:02Hallo alle zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig =)

Mein Problem ist folgendes: Mietwohnung / Wie soll ich vorgehen?
...
Ebenfalls Hallo und Willkommen.

Da bleibt nur eines übrig: einen zugelassenen Radon-Fachberater konsultieren und ihn mit Radonmessungen (aktiv mit Rn-Messgerät und passiv mit Rn-Dosimeter) beauftragen.
Kontakt für Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/kontakt-und-beratung
Kontaktliste: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/954897/2024-05-24_Kontakliste_barrierefrei.pdf/a7e7f634-dfde-fd1c-05d5-e2352e1a5721?t=1716545337316

Sollten sich im Jahresmittel die erhöhten Radonwerte bestätigen (> 300 Bq/m³), hat man das Recht, durch den Vermieter eine Radon-Sanierung zu verlangen. Wie diese dann aussieht, weiß der Radon-Fachberater.

Mit welchem Gerät wurden deine Messdaten ermittelt?

Gruß
Norbert


Marvel0usM0j0

Hallo Norbert.

Daheim verwende ich dieses Produkt:

Ecosense | RadonEye RD200

Zählt diese Messmethode nicht? Schließlich kann ich damit ja ziemlich genau Nachweisen was für Werte ich in meinem Mietshaus habe.

Muss der Jahresdurchschnitt auch über ein ganzes Jahr ermittelt werden, oder kann man den auch anders ermitteln?

Ich habe mich inzwischen an den Mieterschutz gewendet und angefragt, was ich ich machen kann, wie ich vorzugehen habe und was meine Rechte in dem Fall sind.

In letzter Zeit habe ich versucht viel in Erfahrung zu bringen, aber das Thema wird noch recht schwammig behandelt.

Gruß Matthias

NoLi

Zitat von: Marvel0usM0j0 am 16. Januar 2025, 18:52...
Ecosense | RadonEye RD200

Zählt diese Messmethode nicht? Schließlich kann ich damit ja ziemlich genau Nachweisen was für Werte ich in meinem Mietshaus habe.
...
Die Radon-Konzentrationen müssen durch eine anerkannte Messstelle ermittelt und verifiziert sein! Alleinige Messergebnisse durch das RadonEye RD200 reichen dafür nicht, insbesondere dann, wenn es um eine Sanierungsforderung auf Kosten des Vermieters gehen würde. Da braucht man schon "gerichtsfeste" Messdaten.

Im §124 Strahlenschutzgesetz ist geregelt:

"Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
§ 124 Referenzwert; Verordnungsermächtigung
.
Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen beträgt 300 Becquerel je Kubikmeter. Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Bericht über die Entwicklung der Schutzmaßnahmen für die Allgemeinbevölkerung gegenüber Radonexpositionen, über deren Wirksamkeit und Kosten auf Bundes- und Länderebene vor. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, wie die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen zu erfolgen hat.
"

Ob es in Baden-Württemberg eine entsprechende messtechnische Regelung zur Rn-Konzentrationsermittlung gibt, weiß ich nicht, aber die LUBW und das Umweltministerium BW können da weiter helfen.

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie/strahlenschutz/schutz-vor-radon/radon-messprogramm

Anerkannte Messstellen des Bundesamtes für Strahlenschutz:
https://www.bfs.de/DE/themen/ion/service/radon-messung/anerkennung/tabelle-radon-messstellen.html

Eine akkreditierte und anerkannte Messstelle findest Du z.B. beim KIT:
https://www.sum.kit.edu/Radonlabor.php

Norbert

Kermit

Zitat von: Marvel0usM0j0 am 16. Januar 2025, 18:52Zählt diese Messmethode nicht? Schließlich kann ich damit ja ziemlich genau Nachweisen was für Werte ich in meinem Mietshaus habe

Eine mögliche und eventuell notwendige Radonsanierung kostet u.U. etliche 10T€, je nachdem wo angesetzt werden muss und wie alt zum Bsp. das Haus ist. Wenn das ganze noch per Gericht durchgesetzt werden muss oder soll, dann wird sich das Gericht nur auf verifizierbare Werte verlassen.

Zitat von: NoLi am 16. Januar 2025, 19:35Die Radon-Konzentrationen müssen durch anerkannte Messstellen ermittelt und verifiziert sein!

Genau wie Noli das schon geschrieben hat. Die durch Sachverständige/ Radonfachpersonen ermittelten Messwerte müssen immer durch zertifizierte Messgeräte belegt werden. Ein Radongutachten kann auch fix mal 100 Seiten und mehr haben, weil die Radonkonzentration von sehr verschiedenen Einflüssen wie dem Baugrund /Geologie, dem Zustand des Gebäudes oder der Baustruktur und mehr abhängt.

Das ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit zumal auch die Radonmessung auf Grund der physikalischen und chemischen Eigenschaften des Radons selbst ein komplexes Problem darstellt.

Die erfolgreiche Sanierung eines Gebäudes ist dann nochmal eine ganz "andere" Hausnummer, wie man so zu sagen pflegt und leider ist auch der Erfolgt nicht immer garantiert.

Grüße kermit



Marvel0usM0j0

Vielen Dank euch beiden für die ausführliche Antwort zu meinem anliegen. Ich werde definitiv noch im Nachgang einen weiteren Langzeitwert aufnehmen, der dann über ein Labor mit einem Gutachten einhergeht. Meinen Vermieter habe ich über die Werte inzwischen informiert.
Mal gucken wie er reagiert.

Nur möchte ich mich ungerne über lange Zeit solchem Messwerten aussetzen.

Kermit

Nur noch ein Hinweis, eine integrierende Messung mittels Festkörperspurdetektoren sollte in der Heizungsperiode erfolgen.
Dafür akzeptieren die Gerichte meistens einen Zeitraum vom 1.10. bis zum 31.3., dabei sollen die Detektoren an einem festen Ort über die ganze Zeit aufgestellt werden. (Fotodokumentation!)

- Noli hat ja einen Link zum KIT in Karlsruhe schon gepostet, hier wäre noch ein anderes Labor als Beispiel: https://altrac.de/ -

Grüße kermit

NoLi

Zitat von: Marvel0usM0j0 am 16. Januar 2025, 22:13...
Nur möchte ich mich ungerne über lange Zeit solchem Messwerten aussetzen.
Bedenke dazu:
was war zuerst da, das Radon oder der Mensch? Spätestens seit dem Zeitunkt, wo der Mensch sich in Höhlen nieder ließ, war er einem erhöhtem Radon-Pegel ausgesetzt. Und seit dem der Mensch Häuser baut und darin lebt, unterliegt er auch dort einem mehr oder weniger erhöhtem Radon-Niveau, aber mit Sicherheit deutlich höher als im Freien. Sind die Menschen mit diesem erhöhten Radon-Pegel alle an Lungenkrebs erkrankt und früher gestorben? Das mag in manchen Bauten mit sehr hohem Radon-Pegel u.U. der Fall gewesen sein, aber in den meisten Fällen mit "durchschnittlichem" Radon-Gehalt der Raumluft nicht. Sonst müssten sehr viel mehr Lungenkrebsfälle auftreten.
Der durchschnittliche Radon-Gehalt der Raumluft beträgt ca. 50 Bq/m³, in einigen "Gebieten" der Bundesrepublik aber sehr deutlich mehr...trotzdem sind die durchschnittlichen Sterblichkeitsraten in diesen Gebieten nicht signifikant erhöht! Auch laufen dort keine Zombie oder Mutanten rum ;D .
Das man erkannte Risikofaktoren (was ionisierende Strahlung ja auf Grund ihrer Natur immer darstellt, egal in welcher Menge) minimiert oder eliminiert, ist ja ok, aber übertreiben muß man es damit nicht, wie die Vergangenheit zeigt, wo man noch nichts davon wußte. Dafür haben wir von Mutter Natur ein Zellreparatursystem und Immunsystem bekommen! Im Erzgebierge, im Vogtland, im Schwarzwald, im Bayerischen Wald, im Fichtelgebirge, etc. mit erhöhten Radon-Grundpegeln leben seit Jahrhunderten Menschen in Häusern. Bedenke auch, dass die jetzigen Richtwerte (warum keine Grenzwerte? Weil die Wissenschaft sich noch nicht einig ist!) meistens politisch/ideologisch bedingt sind.
Also keine Panik.

Norbert