Radiometrische Staubmessung

Begonnen von DL3HRT, 12. Januar 2025, 18:27

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DL3HRT

Wieder etwas dazugelernt :) . Bei der Bestimmung der Staubmenge in der Luft Luft gibt es auch Verfahren auf Basis eines Betastrahlers. Dazu wird eine bestimmte Volumenmenge Luft durch ein Filterband geleitet. Das Filterband wird anschließend vor den Detektor gebracht und auch der Abschwächung der Betastrahlung wird auf die Staubmenge geschlossen.
siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Radiometrische_Staubmessung

Mit C-14 kann ich mir das gut vorstellen, da die Beta-Energie sehr gering ist. In welcher Größenordnung wird denn die Aktivität der Beta-Quelle liegen?

Die Quellen im Wikipedia-Eintrag sind schon älter. Ich vermute, dass man das Verfahren heutzutage nicht mehr verwendet.

Schlagworte: Beta-Staubmeter, beta attenuation dust monitor etc.

opengeiger.de

Ja, das stimmt, solche Messgeräte gibt es um Feinstaub-Massenkonzentrationen zu messen. Das Messverfahren misst die zusätzliche Dämpfung der Betastrahlung durch den abgelagerten Staub auf dem Filterband. Der Thermo Fisher 5028i ist so ein Gerät. Ist heute aber eher überholt. Man misst heute eher die Streuung des Laserlichts an den einzelnen Partikeln, bekommt so die Größenverteilung und rechnet dann auf die Massenverteilung über der Größe zurück. Zudem bekommt man so auch die Anzahlverteilung der Partikel über der Größe. Solche Verteilungskurven bekommt man beim Beta Attenuation Monitoring (BAM) nicht, sondern nur das Integral über die Größenverteilung, also die Gesamtmassenkonzentration. Ich habe mal ein Prinzip-Bild des BAM angehängt. Die C-14 Quelle hat < 100uCi (<3.7MBq). Deswegen braucht man dann auch einen Strahlenschutzbeauftragten, und nicht nur das Gerät  ;) .

NoLi

Zitat von: opengeiger.de am 12. Januar 2025, 20:02...
Die C-14 Quelle hat < 100uCi (<3.7MBq). Deswegen braucht man dann auch einen Strahlenschutzbeauftragten, und nicht nur das Gerät  ;) .
Ein Strahlenschutzverantwortlicher und Strahlenschutzbeauftragter sowie eine Umgangsgenehmigung sind nicht nötig, da die C-14 Strahlenquelle unterhalb der Freigrenze (= 10 MBq) liegt.

Norbert

opengeiger.de

Zitat von: NoLi am 12. Januar 2025, 20:35Ein Strahlenschutzverantwortlicher und Strahlenschutzbeauftragter sowie eine Umgangsgenehmigung sind nicht nötig, da die C-14 Strahlenquelle unterhalb der Freigrenze (= 10 MBq) liegt.

Nach der StrSchV vielleicht nicht nötig, aber Einrichtungen der Lehre verlangen in der Regel, dass Lehrkräfte, die im Unterricht mit ionisierender Strahlung umgehen, von einem Strahlenschutzbeauftragten der Einrichtung regelmäßig in der Fachkunde geschult werden. In dem Fall war es ein Hochschulinstitut.