Selbstverantwortete Strahlenbelastung - Rechtslage?

Begonnen von Flipflop, 10. Juli 2024, 20:15

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Flipflop

Touched a Nuclear Jet Engine Core with a New Radiation Detector

Radioactive Drew


So ab Minute 6 sieht man das Spektrum der verschiedenen Geräte RC 102, 103, 103G

Hier sieht man den Unterschied zwischen dem RC 103 und 103G:

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DL8BCN

Diesmal war es wieder ein interessantes Video von Drew.
Seine ,,Fallout Location" kam allerdings etwas kurz.
Da hat er ja gar keine Ergebnisse mehr veröffentlicht.
Ich finde seine Videos gut, wobei für mich nicht alle gleich interessant sind.
Aber das ist ja normal.

Oliver

Zitat von: DL8BCN am 10. Juli 2024, 20:28Diesmal war es wieder ein interessantes Video von Drew.
Seine ,,Fallout Location" kam allerdings etwas kurz.
Da hat er ja gar keine Ergebnisse mehr veröffentlicht.
Ich finde seine Videos gut, wobei für mich nicht alle gleich interessant sind.
Aber das ist ja normal.

Ja, da muss ich dir auf jeden Fall zustimmen. Schon interessant, dass diese "Geräte" da einfach draußen rumstehen. Ich finde die gemessene DL an der Oberfläche erstaunlich niedrig wenn man bedenkt, dass das mal ein "Reaktor" war. Aber ich weiß natürlich nicht, wie dick die Wände sind und wie gut das Ding von innen dekontaminiert wurde. Ja, ein paar Spektren und Messungen von der Location am Schluss wären noch schön gewesen. Da gibt es sicher noch einige interessante Plätze, wo man noch Cs-137 von den Atomtests in den 50er und 60er Jahren findet. Der RadiaCode ist für sowas natürlich nahezu perfekt und wäre vor 15 Jahren noch undenkbar gewesen. Ich habe meinen auch gerne einfach dabei, stört ja nicht besonders und man findet vielleicht was Interessantes (z.B. Thorium in der Natur, alte Uhren auf Flohmärkten).
Drew hat unter einigen Videos in den Kommentaren viel Kritik bekommen, dass er sich sinnlos Strahlung aussetzt, das kann ich aber nicht richtig nachvollziehen. Er hat nie mehr als geschätzte 1-10 uSv abbekommen.

NoLi

Zitat von: Oliver am 10. Juli 2024, 20:57...
Drew hat unter einigen Videos in den Kommentaren viel Kritik bekommen, dass er sich sinnlos Strahlung aussetzt, das kann ich aber nicht richtig nachvollziehen. Er hat nie mehr als geschätzte 1-10 uSv abbekommen.
Das kann man unterschiedlich sehen.

Eine Strahlenexposition ist nur zulässig, wenn sie gerechtfertigt und unabdingbar ist (das kann man von seinen Videos nicht sagen). Allerdings stimme ich damit überein, dass seine Dosis recht gering sein wird, wenn keine höheren Messwerte und Zeiten im Aufenthaltsbereich auftreten.
Aber das ist Amerika...andere Länder, andere Sitten. Die Amis halten ja immer noch an der maximalen Jahresdosis beruflich Strahlenexponierter von 50 mSv fest (laut ICRP gelten seit Jahren max. 20 mSv als gerechtfertigt, was auch in den meisten Ländern gesetzlich so umgesetzt wurde).

Norbert

Oliver

Zitat von: NoLi am 10. Juli 2024, 22:23
Zitat von: Oliver am 10. Juli 2024, 20:57...
Drew hat unter einigen Videos in den Kommentaren viel Kritik bekommen, dass er sich sinnlos Strahlung aussetzt, das kann ich aber nicht richtig nachvollziehen. Er hat nie mehr als geschätzte 1-10 uSv abbekommen.
Das kann man unterschiedlich sehen.

Eine Strahlenexposition ist nur zulässig, wenn sie gerechtfertigt und unabdingbar ist (das kann man von seinen Videos nicht sagen). Allerdings stimme ich damit überein, dass seine Dosis recht gering sein wird, wenn keine höheren Messwerte und Zeiten im Aufenthaltsbereich auftreten.
Aber das ist Amerika...andere Länder, andere Sitten. Die Amis halten ja immer noch an der maximalen Jahresdosis beruflich Strahlenexponierter von 50 mSv fest (laut ICRP gelten seit Jahren max. 20 mSv als gerechtfertigt, was auch in den meisten Ländern gesetzlich so umgesetzt wurde).

Norbert


Genau, und ich würde, wenn man Freude dabei hat, einige uSv im Jahr auch als "gerechtfertigt" ansehen. Da ist ein Wochenendausflug mit dem Flugzeug auch nicht besser...
Ich hoffe nur, dass er nach seinen Videos mit Americium seinen Tisch gründlich reinigt/misst und die Handschuhe entsorgt. Sonst werden aus einigen uSv schnell mSv. Bei so einem Strahler aus einem Pyrotronics-Melder habe ich nämlich selber festgestellt, dass die alles kontaminieren.
Ist eine Strahlenexposition in einem AKW gerechtfertigt, wenn man stattdessen ein Wasserkraftwerk bauen könnte? Gesetzlich ja, aber wenn man die Dosis um jeden Preis reduzieren wollte wohl ehr nicht.

miles_teg

Zitat von: NoLi am 10. Juli 2024, 22:23Eine Strahlenexposition ist nur zulässig, wenn sie gerechtfertigt und unabdingbar ist (das kann man von seinen Videos nicht sagen).
OT aber ernsthafte Frage: Gilt das nicht nur im Arbeits-, Medizin bzw. dem "unbewußten" Umfeld (also z.B. via Umweltbelastung).
Wer kann mir als Privatperson denn vorschreiben, welcher Exposition ich mich freiwilligaussetze? Solange diese auf legalem Weg stattfindet sollte das doch meine Entscheidung sein oder?

SievertGray

Zitat von: miles_teg am 15. Juli 2024, 16:46OT aber ernsthafte Frage: Gilt das nicht nur im Arbeits-, Medizin bzw. dem "unbewußten" Umfeld (also z.B. via Umweltbelastung).
Wer kann mir als Privatperson denn vorschreiben, welcher Exposition ich mich freiwilligaussetze? Solange diese auf legalem Weg stattfindet sollte das doch meine Entscheidung sein oder?

Zitat§8
(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
(2) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

§4
(1) Tätigkeiten sind
1. der Umgang nach § 5 Absatz 39,
[..]
10. Handlungen, die, ohne unter die Nummern 1 bis 9 zu fallen, bei natürlich vorkommender Radioaktivität die Exposition oder Kontamination erhöhen können,
    a) soweit sie im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, der Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Materialien durchgeführt werden,
    b) soweit sie im Zusammenhang mit Materialien durchgeführt werden, die bei betrieblichen Abläufen anfallen, soweit diese Handlungen nicht bereits unter Buchstabe a fallen,
    c) soweit sie im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Materialien durchgeführt werden, die durch Handlungen nach Buchstaben a oder b anfallen,

§5
(39) Umgang:
1. die Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von
    a) künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen und
    b) natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen auf Grund ihrer Radioaktivität, zur Nutzung als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoffen,
2. der Betrieb von Bestrahlungsvorrichtungen und
3. das Aufsuchen, die Gewinnung und die Aufbereitung von radioaktiven Bodenschätzen im Sinne des Bundesberggesetzes.

DL8BCN

Er wird für sich sicherlich selber die Gefahr berücksichtigen.
Natürlich möchte ein "Youtuber" möglichst viele Follower haben und es könnte sein, das er deshalb etwas unvorsichtiger wird.
Wenn er nicht in einer Uranmine schläft, wird seine Gammadosisleistung auch nicht viel höher sein als der eines Durchschnittsbürgers der USA.
So weit meine Einschätzung...

NoLi

Andere Länder, andere Vorschriften. Ich kenne nicht explizit die strahlenschutzrechtlichen Regelungen der USA, sie sind aber in Bereichen der natürlichen Radioaktivität, der Dosisgrenzwerte und der Freigrenzen deutlich unterschiedlicher zu den in der EU geltenden Gesetzgebung.
Was allerdings ALARA etc. angeht, stammen diese Richtlinien und Empfehlungen von der ICRP und sollten (und werden sicherlich zumindest teilweise) auch in den USA Berücksichtigung finden.

Was man aber mit Sicherheit behaupten kann: solche Messungen an Anlagen mit künstlicher Radioaktivität wären innerhalb der EU rechtlich nicht möglich! Und in Deutschland wäre ein Strahlenschutzbeauftragter und -verantwortlicher, der so was tolerieren würde, mit einem Bein vor dem Staatsanwalt. Denn Strahlenschutz dient dem Gesundheitsschutz.

Norbert

miles_teg

Zitat von: SievertGray am 15. Juli 2024, 20:23§8
(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
(2) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

§4
(1) Tätigkeiten sind
1. der Umgang nach § 5 Absatz 39,
[..]
10. Handlungen, die, ohne unter die Nummern 1 bis 9 zu fallen, bei natürlich vorkommender Radioaktivität die Exposition oder Kontamination erhöhen können,
    a) soweit sie im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, der Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Materialien durchgeführt werden,
    b) soweit sie im Zusammenhang mit Materialien durchgeführt werden, die bei betrieblichen Abläufen anfallen, soweit diese Handlungen nicht bereits unter Buchstabe a fallen,
    c) soweit sie im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Materialien durchgeführt werden, die durch Handlungen nach Buchstaben a oder b anfallen,

§5
(39) Umgang:
1. die Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von
    a) künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen und
    b) natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen auf Grund ihrer Radioaktivität, zur Nutzung als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoffen,
2. der Betrieb von Bestrahlungsvorrichtungen und
3. das Aufsuchen, die Gewinnung und die Aufbereitung von radioaktiven Bodenschätzen im Sinne des Bundesberggesetzes.

Danke für den Hinweis auf das StrlSchG. Ich habe keine juristischen Kenntnisse, aber ich kann aus dem StrlSchG keine Geltung für das "Private" ableiten.
Zum Vergleich: Die StVO ist auf eingezäunten, nichtöffentlichen Grundstücken auch nicht geltend. Das bedeutet m.E., das ich dort so schnell fahren kann wie ich will, auch mit nicht angemeldeten und zulässigen KfZ (getunte Motorroller etc.).
Warum sollte dies, bezogen auf Strahlenexposition anders sein? Wenn ich in jeden Tag 8 Stunden in Dresden-Freital im ~10 µSv/h Quadrat meditieren will, wer will das verbieten? Haftung bei Schäden und die Verletzung anderer Gesetze (z.B. Betretungsrecht), sind dabei sekundär.
Vielleicht können wir diesen Teil auf Wunsch in einen eigenen thread überführen. Mich persönlich interessiert das nämlich brennend.

DG0MG

Zitat von: miles_teg am 16. Juli 2024, 12:03Vielleicht können wir diesen Teil auf Wunsch in einen eigenen thread überführen.

Ich hab das Thema zu einem neuen Thread abgetrennt.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

SievertGray

Zitat von: miles_teg am 16. Juli 2024, 12:03Danke für den Hinweis auf das StrlSchG. Ich habe keine juristischen Kenntnisse, aber ich kann aus dem StrlSchG keine Geltung für das "Private" ableiten.

Da finde ich §1 eigentlich recht eindeutig:

Zitat§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und, soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung insbesondere bei
1. geplanten Expositionssituationen,
2. Notfallexpositionssituationen,
3. bestehenden Expositionssituationen.

Zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädigender Wirkung. Es wäre auch irgendwie komisch wenn das Strahlenschutzgesetz nur berufliche Dinge regeln würde und man privat machen darf was man will.

Dein Beispiel mit dem Meditieren bei hoher Umgebungsstrahlung fällt dann vermutlich unter §1 (2), 2. Satz:

ZitatDieses Gesetz trifft keine Regelungen für [..] die oberirdische Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise in der nicht durch Eingriffe beeinträchtigten Erdrinde vorhanden sind,

Lennart

Die Gesetzte sind eigentlich selten eindeutig formuliert, es gibt immer irgendwo Spielraum zur Interpretation. Sonst gäbe es vermutlich deutlich weniger Gerichtsprozesse.

Zitat von: miles_teg am 16. Juli 2024, 12:03(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.

Was ist denn z.B. eine unnötige Exposition? Oder anders gefragt: welche Maßstäbe entscheiden darüber, ab wann eine Exposition unnötig ist? Bei dem Beispiel von Radioactive Drew, für den die deutschen Gesetze ohnehin nicht gelten, wäre ich nicht so sicher, dass die Exposition unnötig war. Die radioaktiven Triebwerke sind schließlich ausgestellt und zugänglich. Das ist auch nicht anders, als wenn jemand im Museum für Uranbergbau eine Stunde vor der Reicherzstufe steht. Der Grund für den Aufenthalt war sein Video, mit dem er Geld verdient. Also seine Arbeit. Ein Reporter der nach Fukushima reist, macht im Grunde auch nichts anderes.

Darüber hinaus: wer will denn die Einhaltung kontrollieren? Gibt es eine Pflicht für Privatpersonen, täglich mit einem Dosimeter herumzulaufen?  ;)

Grundsätzlich gibt es auch noch andere Gesetze, nicht nur das StrlSchG. Da wäre z.B. das Recht auf Selbstbestimmung, siehe Artikel 2 im GG. Am Ende müsste man wohl abwägen, was einen höheren Stellenwert hat.

miles_teg

@DG0MG, danke für das Abtrennen

Zitat von: SievertGray am 16. Juli 2024, 14:02Da finde ich §1 eigentlich recht eindeutig:

Zitat§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und, soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung insbesondere bei
1. geplanten Expositionssituationen,
2. Notfallexpositionssituationen,
3. bestehenden Expositionssituationen.

Zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädigender Wirkung. Es wäre auch irgendwie komisch wenn das Strahlenschutzgesetz nur berufliche Dinge regeln würde und man privat machen darf was man will.

Stimmt, das kann man so interpretieren. Ich gebe allerdings zu, dass mich dies ein wenig irritiert. Es gibt eine ganze Menge Dinge, die klar gesundheitsschädlich und trotzdem erlaubt sind. Im "nicht-privaten" Kontext sind diese dann reguliert, primär um keine Haftungsfragen aufkommen zu lassen. Aber vielleicht missfällt mir das Ganze auch nur, weil ich mein Leben gerne selbstverantwortlich führe. Im Endeffekt ist es wohl auch nicht extrem relevant. Solange wir keine Strahlenschutzpolizei haben, die die jederzeit zu tragenden Personendosimeter kontrolliert, gibt es noch die stille Freiheit.  ;)
Und was außerhalb Deutschlands passiert interessiert den Gesetzgeber wohl auch nicht.


Zitat von: SievertGray am 16. Juli 2024, 14:02Dein Beispiel mit dem Meditieren bei hoher Umgebungsstrahlung fällt dann vermutlich unter §1 (2), 2. Satz:

ZitatDieses Gesetz trifft keine Regelungen für [..] die oberirdische Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise in der nicht durch Eingriffe beeinträchtigten Erdrinde vorhanden sind,
Ohne dieses Beispiel jetzt zu sehr auswalzen zu wollen: der Ort in Dresden-Freital (nahe des Rosinaschachts) ist sicher nicht ohne Eingriffe entstanden.  ;D

SievertGray

Zitat von: miles_teg am 16. Juli 2024, 15:28Ohne dieses Beispiel jetzt zu sehr auswalzen zu wollen: der Ort in Dresden-Freital (nahe des Rosinaschachts) ist sicher nicht ohne Eingriffe entstanden.  ;D

Dann wiederum müsste der Verursacher eigentlich dafür sorgen, dass davon keine Gefahr ausgeht. ;) Aber ja, was drinsteht und was gemacht wird ist sicher nicht immer deckungsgleich.