Freigrenze von Ammoniumdiuranat

Begonnen von Alexander, 25. März 2023, 21:58

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Alexander

Ich habe bei einem amerikanischen "Elemente" shop ein Angebot von Ammoniumdiuranat ((NH4)2U2O7), auch bekannt als yellow cake, gesehen. Verkauft wird eine Menge von jeweils 5 g und es ist auch internationaler Versand möglich. Meine Frage: Ist der Kauf in Deutschland erlaubt oder wird die Freigrenze überschritten?

Vielen Dank für die Antworten!

LG Alexander

DG0MG

#1
Zitat von: Alexander am 25. März 2023, 21:585g Ammoniumdiuranat .. Ist der Kauf in Deutschland erlaubt oder wird die Freigrenze überschritten?

Grundsätzlich kann man schonmal davon ausgehen, dass es einen Grund hat, wenn es irgendetwas in DL nicht zu kaufen gibt - meistens irgendeine Vorschrift. Obwohl wir ja das Zeug bis Juni 2021 selber auch produziert haben: https://www.wismut.de/de/pressemeldungen.php?id=1929

1.) Uran-238 hat eine spezifische Aktivität von 12.450 Bq/g [1].
2.) Die Freigrenze lt. StrlSchV Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 für U-238 ist 10 kBq [2].
3.) Die Freigrenze lt. StrlSchV Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 3 für U-238 für uneingeschränkte Freigabe ist 1 Bq/g [2].
4.) Ist es Mineraliensammeln?
5.) Ist es ein Gebrauchsgegenstand?

-------

2.) ==> Mit 5g YC deutlich überschritten, bei 1 g im Grenzbereich, da 1 g YC nur ca. 0,7 g Uran enthält.
3.) ==> deutlich überschritten.
4.) ==> Nein.
5.) ==> Nein.

Man sieht eigentlich ausschließlich Überschreitungen und deshalb wäre das nicht legal.
Mal ganz abgesehen davon, würde ich mir nicht getrauen, einen Stoff, dessen Verpackung mit einem Trefoil gekennzeichnet ist, in die EU oder nach DL einzuführen. Das kann reichlich "Unbilden" nach sich ziehen.

Es kann natürlich sein, dass der eine oder andere Freak das hier Geschriebene als Quatsch abtut, und sich sein gekauftes Fläschchen YC gleich mal zur Hand nimmt. Glück gehabt kann man da nur sagen.

Weiter muss man sich überlegen, was man mit dem Zeug macht, wenn man es mal nicht mehr braucht. Zum Schadstoffmobil kann man damit nicht gehen. Wenn doch, verweise ich mal pauschal auf unsere Presse-Rubrik, um zu erfahren, was dann in der Regel so alles in der Straße vor dem Haus passiert.

Ergo: Finger weg!

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Uran
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_4.html
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

etalon

Zitat von: Alexander am 25. März 2023, 21:58Ich habe bei einem amerikanischen "Elemente" shop ein Angebot von Ammoniumdiuranat ((NH4)2U2O7), auch bekannt als yellow cake, gesehen. Verkauft wird eine Menge von jeweils 5 g und es ist auch internationaler Versand möglich. Meine Frage: Ist der Kauf in Deutschland erlaubt oder wird die Freigrenze überschritten?

Vielen Dank für die Antworten!

LG Alexander

Ich bin kein Chemiker, aber wenn ich mir mal die Gefahrensymbole bei Wikipedia zu diesem Stoff so ansehe, dann sprechen wahrscheinlich allein schon irgend welche Chemikalienverordnungen gegen den lizenzfreien Erwerb und Besitz in DE.
Weiterhin ist die Einfuhr und der Umgang von radioaktiven Stoffen, vor allem wenn sie der Spaltstoffherstellung dienen können, sehr streng reglementiert. Da kommst du ganz schnell in was rein, da willst du nicht drin sein...

Daher schließe ich mich unbedingt der Meinung von @DG0MG an!

Sie dürfen in diesem Board keine Dateianhänge sehen.
Quelle: Wkipedia

Zugpferd

Zitat von: DG0MG am 26. März 2023, 08:54Weiter muss man sich überlegen, was man mit dem Zeug macht, wenn man es mal nicht mehr braucht. Zum Schadstoffmobil kann man damit nicht gehen.

Die für Private einzige vernünftige Entsorgung ist das Weitergeben in Foren wie diesen!
Daher stellt Listen her die Eure Verwandtschaft (die kennen Euren Fetisch ja) einsehen kann mit Datum, Preis, Bild und Quellen wie diesen damit sie das Zeug loswerden können. Die Liste sollte nun nicht beim Notar liegen, ich glaub das gibt Ärger, legt sie mit in den Tresor.  8)

Und @etalon Warnschilder gibt es viele, davon lassen sich Freaks aber nicht beeindrucken. Jedem sollte klar sein das Schwermetallverbindungen hauptsächlich giftig sind.
Die LD50 bzw LD100 von stink normalem Wasser kann ja ergoogelt werden..

Wenn es für Privatpersonen einen geeigneten zulassungsfähigen Prüfstrahler (Thema Eu-152) - oder eine Sammlung geben würde würden viele nicht an der Grenze zur Illegalität kratzen. Im Forum wären Klarnamen - Besitzer dieser Prüfstrahler wären ggf. von der Behörde bekannt - Die Aufsichtsbehörden sehen keinen Handlungsbedarf da sich die Anzahl dieser Freaks sehr in Grenzen hält -. was sicherlich auch gut so ist. Beim Drogenkonsum gibt es immer wieder Diskussionen um Legalisierung.

LD50 - Wasser

NoLi

Die Strahlenschutzverordnung erlaubt in Anlage 3, Teil B, Satz 9 den genehmigungsfreien Umgang mit abgereichertem Uran in Form von Uranylverbindungen mit einer Uranmasse bis 30 Gramm:

"Teil B:
Genehmigungsfrei nach § 5 Absatz 1 ist

1. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet,
2. der Umgang mit Stoffen, deren spezifische Aktivität die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 3 nicht überschreitet,
3. die Verwendung, Lagerung und Beseitigung von Arzneimitteln, die nach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel in Verkehr gebracht worden sind,
4. die Verwendung von Vorrichtungen, deren Bauart nach § 45 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes zugelassen ist; ausgenommen sind Ein- und Ausbau sowie Wartung dieser Vorrichtungen,
5. die Lagerung von Vorrichtungen, deren Bauart nach § 45 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes zugelassen ist, sofern die Gesamtaktivität der radioaktiven Stoffe das Tausendfache der Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet,
6. die Gewinnung, Verwendung und Lagerung von aus der Luft gewonnenen Edelgasen, wenn das Isotopenverhältnis im Gas demjenigen in der Luft entspricht,
7. die Verwendung und Lagerung von Konsumgütern, von Arzneimitteln im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes, von Schädlingsbekämpfungsmitteln, von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 2 des Pflanzenschutzgesetzes und von Stoffen nach § 2 Satz 1 Nummer 1 bis 8 des Düngegesetzes, deren Herstellung nach § 40 des Strahlenschutzgesetzes oder deren Verbringung nach § 42 des Strahlenschutzgesetzes genehmigt ist oder deren Herstellung nach § 40 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes keiner Genehmigung oder deren Verbringung nach § 42 Absatz 2 des Strahlenschutzgesetzes keiner Genehmigung bedarf; § 55 in Verbindung mit Anlage 3 des Strahlenschutzgesetzes bleibt unberührt,
8. der Umgang mit natürlichen radioaktiven Stoffen zum Zwecke der Nutzung der Radioaktivität zu Lehr- und Ausbildungszwecken, wenn die Ortsdosisleistung des jeweiligen Stoffes 1 Mikrosievert durch Stunde in 0,1 Meter Abstand von der berührbaren Oberfläche nicht überschreitet, oder
9. der Umgang mit abgereichertem Uran in Form von Uranylverbindungen zu chemisch-analytischen oder zu chemisch-präparativen Zwecken mit einer Gesamtmasse des Urans von bis zu 30 Gramm."

(https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_3.html)

ABER
Yellowcake enthält keine reinen Uranylverbindungen, sondern ist ein Gemisch aus etlichen Uranverbindungen, u.a. auch in hohem Maße aus Urantrioxid U3O8:

"Initially, the compounds formed in yellowcakes were not identified; in 1970, the U.S. Bureau of Mines still referred to yellowcakes as the final precipitate formed in the milling process and considered it to be ammonium diuranate or sodium diuranate. The compositions were variable and depended upon the leachant and subsequent precipitating conditions. The compounds identified in yellowcakes include uranyl hydroxide, uranyl sulfate, sodium para-uranate, and uranyl peroxide, along with various uranium oxides. Modern yellowcake typically contains 70% to 90% triuranium octoxide (U3O8) by weight. Other oxides such as uranium dioxide (UO2) and uranium trioxide (UO3) exist.[4]"
(https://en.wikipedia.org/wiki/Yellowcake)

Somit sind die Bedingungen für den genehmigungsfreien Umgang nach §5 Absatz 1 Strahlenschutzverordung in Verbindung mit der Anlage 3, Teil B, Satz 9, NICHT erfüllt!

Also Finger weg von dem angebotenen Yellowcake!!

Norbert


Kermit

Zitat von: Alexander am 25. März 2023, 21:58Menge von jeweils 5 g

Hier ist nun schon ganz viel geschrieben worden, warum die Menge bzw. der Erwerb keine gute Idee ist.

Dazu nur eine kleine Anmerkung:

in Hanau-Wolfgang in der dortigen Industriezone stand, glaube ich, bis ca 2006 eine Chemische Fabrik aus den 60er Jahren, die auch mit Uranverbindungen gearbeitet hat. Als diese Fabrik "entsorgt" wurde hat der TÜV dort Jahre lang den Abbau begleitet.
Die Frage war nicht so sehr die Belastung mit radioaktiven Stoffen, sondern vielmehr auch die Sorge, das Uranverbindungen in das Grundwasser gelangen könnten, weil die Rede davon war das 7mg Uran im Körper eine tödliche Dosis darstellt.

etalon

Zitat von: Zugpferd am 26. März 2023, 11:15Und @etalon Warnschilder gibt es viele, davon lassen sich Freaks aber nicht beeindrucken. Jedem sollte klar sein das Schwermetallverbindungen hauptsächlich giftig sind.
Die LD50 bzw LD100 von stink normalem Wasser kann ja ergoogelt werden..

Was irgendwelche Freaks machen ist mir total egal. Muss jeder für sich selbst entscheiden, was er bereit ist, dafür aufs Spiel zu setzen.
Hier lesen aber auch Unbedarfte mit, und sollten schon die richtigen Schlüsse aus dem Geschriebenen ziehen. Dabei ist deine Argumentation nicht hilfreich und ich teile sie nicht in einem Punkt. Wenn du das für dich so handhabst ist das deine Sache...

Hier geht es mir vor allem um die grenzüberschreitende Verbringung. Da ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle durch offizielle Stellen doch deutlich gegeben. Und mit Yellow Cake sind wir auch nicht mehr (nur) im Geltungsbereich einer Verordnung, sondern wir befinden uns im Geltungsbereich des AtG. Da wundert es mich schon, wie naiv gerade heutzutage, wo man schon verhaftet wird, wenn man zwei Flaschen Aceton im Baumarkt kauft, manche mit dem Erwerb und Besitz von Spaltstoffen umgehen...  :-\

Zugpferd

Es gibt Grenzen, da stimme ich Dir vollumfänglich zu.
bei einem oder fünf Gramm wird der Käufer sicherlich nicht vorhaben etwas anderes draus zu bauen - also unterstelle ich demjenigen nicht spaltbares Material nutzen zu wollen.
Wir im Norden haben keine 500g Brocken am Wegesrand liegen deren Inhalt wohlmöglich 1% Uran enthält welches wieder aus 0,0x% "spaltbarem" besteht. für mich stellt die Grenze das Anreichern dar, denn dessen Verwendungszweck ist dann ziemlich eindeutig. Beim Extrahieren von 500g "Stein" zu 1-5g gelben Pulver mag der Gesetzgeber nicht mitspielen, wichtiger wäre jedoch das jedem klar ist welcher expliziten Gefahr er sich dadurch aussetzt. Da ist ein Kauf attraktiver und hat weniger Nebenwirkungen.
Ich persönlich finde eine Uranverbindung auch nicht hilfreich, ich brauche nur Prüfstrahler zum Kalibrieren weitere Strahler brauche ich nicht - aber diese werden mir als Privatperson auch verwehrt.
Da spielt eigentlich die umschlossenen oder offenen Radionuklide eine weitere wichtige Rolle! Erneut ein Thema was dem nach Prüfstrahlern suchenden Freak verwehrt wird.
Er hat eigentlich nur noch folgende Option:
1. die eines gefährlicheren offenen Radionuklids,
2. die Möglichkeit nach dem Stein am Wegesrand
und nun zeigt ihr mit dem Finger auf Ihn - dürft Ihr auch, da habt Ihr jedes Recht zu. Von Euch kommen aber auch keine Alternativen, doch stimmt nicht, Noli hat viele viele Male auf K40 hingewiesen, das mag dem "Spektromitristen" genügen, dem "Zähler" ggf. nicht.

Ich bin nicht gegen Eure Meinung, ich verstehe aber Mitglieder die Wege und Möglichkeiten suchen und da ist es gut das sie verschiedene Meinungen von Individuen bekommen.

Henri

Was mich bei dem "Yellowcake" noch beunruhigt: das ist ja ein feines Pulver. Hat also eine hohe Oberfläche. Ideal fur das Radon, um zu entweichen. Und wenn das Gefäß mal herunterfallen sollte oder der Hund frisst es auf, dann...  >:(

Außer dem "haben wollen Faktor" sehe ich keinen Grund, sich so was beschaffen zu wollen? Warum nicht das Steinchen vom Wegesrand/Mineralienhandel?

Auch was das abgereicherte Uran betrifft:
wie Norbert geschrieben hat, dürfte man das laut Strahlenschutzverordnung besitzen. Aber auch nur als Uranylverbindung und auch nur zweckgebunden, für Laboranalysen. Laut Chemikalienverordnung ist man als Privatanwender sehr wahrscheinlich nicht bezugsberechtigt.

Ich frage mich, wie das bei Restauratoren ist? Die kommen ja sicherlich nicht umhin, beim einen oder anderen wertvollen Kunstwerk die originalen Farben mit Natururan zur Ausbesserung zu nehmen. Ob die dann eine Umgangsgenehmigung einholen müssen?

Zugpferd

Naja, mir fällt noch bessere Lagerfährigkeit und Abschirmung ein wenn man "Stein" mit "Staub" vergleicht.
Die drei Steine die ich bekommen habe passen in kein "Blei" Gefäß, allerhöchstens in einen Zipper dann in ein Marmeladenglas. Wäre es nur ein Gramm in gleicher "Güte" im verschlossenen Reagenzglas wäre die Sache deutlich einfacher zu händeln.
Zumindest wenn man nicht selber Stein zu Staub macht.

DG0MG

#10
Ich denke, einen "Stein" kannst Du mit diesem gelben Pulver überhaupt nicht vergleichen.
In der Pechblende ist Radium und dieses hat deshalb einen nicht unbeträchtlichen Gammaanteil, was ja einen wichtigen Aspekt bei der Verwendung als "Prüfstrahler" darstellt. Das dürfte bei einer reinen Uranverbindung nicht mehr der Fall sein. YC ist also kein "konzentrierter Ersatz" für einen größeren Pechblende-Stein. Das gilt also eher nicht als Zweck.

Zitat von: Zugpferd am 26. März 2023, 13:38Ich bin nicht gegen Eure Meinung, ich verstehe aber Mitglieder die Wege und Möglichkeiten suchen und da ist es gut das sie verschiedene Meinungen von Individuen bekommen.

Bei Deiner Einschätzung der bisherigen Antworten darfst Du nicht übersehen, wie die Frage gestellt war: Es war ganz klar gefragt, ob der Erwerb ein rechtliches Problem darstellen könnte. Und nicht etwa: "Was meint ihr, würdet Ihr YC kaufen?". In diesem Kontext sind auch die Antworten.

Wir geben das Wort aber jetzt an den TO zurück und lassen uns erklären, wozu die hypothetische Anschaffung eigentlich gut sein soll - "haben wollen" ist zwar nachvollziehbar, aber nüchtern betrachtet kein wirklicher Grund.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi

Zitat von: Henri am 26. März 2023, 15:31Was mich bei dem "Yellowcake" noch beunruhigt: das ist ja ein feines Pulver. Hat also eine hohe Oberfläche. Ideal fur das Radon, um zu entweichen. Und wenn das Gefäß mal herunterfallen sollte oder der Hund frisst es auf, dann...  >:(
...
Radon gibt es nicht, weil das dazu notwendige Radium vorher abgetrennt wurde.
Und den Hund kannst Du dann CERBERUS rufen... ;)

Norbert

nukulus

wie es DG0MG schon sagt: finger weg!

im übrigen ist es schon kritisch bis verboten gewisse sachen beim chinesen zu bestellen...

es gibt z.B. diese beta-lights (hersteller: https://www.betalight.nl/)
beim chinesen gibt es da kleinere und grössere - welche jetzt genau über der freigrenze liegen weiss ich nicht, ich weiss nur dass die SEHR SCHNELL über der freigrenze liegen können -> sein lassen...

my 2 cents...


Zugpferd

Zitat von: DG0MG am 26. März 2023, 19:53Ich denke, einen "Stein" kannst Du mit diesem gelben Pulver überhaupt nicht vergleichen.
In der Pechblende ist Radium und dieses hat deshalb einen nicht unbeträchtlichen Gammaanteil, was ja einen wichtigen Aspekt bei der Verwendung als "Prüfstrahler" darstellt. Das dürfte bei einer reinen Uranverbindung nicht mehr der Fall sein. YC ist also kein "konzentrierter Ersatz" für einen größeren Pechblende-Stein.

Das ist wahr... und zeigt mir auch das ich mit meiner Aussage schon etwas daneben liege, es ist dann schon ein Aufkonzentrieren einer Substanz die unter das AtG fallen kann, stimmt. Es ist nicht einfach ein Stein zu Staub verarbeiten - so hatte ich es vorher gesehen.

Verglichen mit dem Stein finde ich ein gekauftes Präparat trotzdem sinnvoller, und umschlossene sicherer als offene, ob nun legal oder illegal.
Ich kenn nun auch nicht den Inhalt eurer Schränke, aber den Zeigefinger zu heben und dann trotzdem alles zu Hause zu haben würde ich ganz schwach finden. Kenn ich vom Lasern... alle Schulungen gemacht Riesen Zeigefinger mit du du du und dann Shows präsentieren mit stehenden Beams weil's einfach cooler aussieht. Oder Elektriker der BG in Schulungen alles predigen und dann am Overhead Projektor eine gewischt zu bekommen wenn man den Ventilator in Gang bringen will, Achja...

Zugpferd

Zitat von: nukulus am 27. März 2023, 10:27wie es DG0MG schon sagt: finger weg!

im übrigen ist es schon kritisch bis verboten gewisse sachen beim chinesen zu bestellen...

es gibt z.B. diese beta-lights (hersteller: https://www.betalight.nl/)
beim chinesen gibt es da kleinere und grössere - welche jetzt genau über der freigrenze liegen weiss ich nicht, ich weiss nur dass die SEHR SCHNELL über der freigrenze liegen können -> sein lassen...

my 2 cents...



In Holland sorry den Niederlanden hängen die Notausgangsschilder aber in fast jeder Fabrik rum mit 4GBq H3. Da scheinen die H3 Komponenten erlaubt oder eher verbreitet zu sein.

Auch hier muss man überlegen was man damit will, denn Strahlung messen kann man nicht, oder man besorgt sich (semi) professionelles Equipment. Bliebe nur der Sammler Tick. Und wie schon gesagt Freaks machen es so wie sie wollen.