Verwirrung über Freigrenze

Begonnen von tunneling_through, 06. Februar 2023, 18:53

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tunneling_through

Nehmen wir an, Sie haben eine Glaskugel, die 50 g wiegt. Wenn sie einen Urangehalt von 2 % hat, dann enthält sie 1g Uran. Wenn die Aktivität von Uran 12 Bq/mg beträgt, würde diese Probe 12.000 Bq enthalten. In der StrSchV 2020 liegt die Freigrenze für U-238 bei 1e4 Bq. Dann würde dieses Glas über der Freigrenze liegen?

Das scheint mir nicht richtig zu sein. Kann mir jemand erklären, wo mein Fehler liegt?

Lennart

Uranglas ist ein Deko-Artikel bzw. eine Antiquität. Wie U-Mineralien auch werden solche Gegenstände nicht als "Prüfstrahler" betrachtet und unterliegen, soweit ich das beurteilen kann, auch nicht der Freigrenze für radioaktive Quellen.

Raddet

Es wird etwas weniger sein. Uran, das sich tief im Glas befindet, wird entsprechend durch dieses Glas abgeschirmt, und etwas weniger Strahlung gelangt an die Oberfläche. Aber im Falle eines Glases wird die Abschirmung schwach sein. Im Fall des Glaskugel - viel mehr.

Zitat von: tunneling_through am 06. Februar 2023, 18:53Das scheint mir nicht richtig zu sein. Kann mir jemand erklären, wo mein Fehler liegt?

Trotzdem "von unten", um diese Regel zu ändern, wird nicht funktionieren. Die Volk werden nie gefragt, was sie für richtig und was für falsch halten. Die Hauptsache ist, was die herrschende Elite für richtig hält.

DG0MG

Zitat von: tunneling_through am 06. Februar 2023, 18:53Wenn sie einen Urangehalt von 2 % hat

Ich habe es vorhin erst geschrieben: Wir BELEGEN hier Angaben mit Quellen!
Also bitte eine vertrauenswürdige Quelle angeben, aus der hervorgeht, dass Uranglas 2% Uran enthielte.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

Lennart

Zitat von: DG0MG am 06. Februar 2023, 19:35Ich habe es vorhin erst geschrieben: Wir BELEGEN hier Angaben mit Quellen!
Also bitte eine vertrauenswürdige Quelle angeben, aus der hervorgeht, dass Uranglas 2% Uran enthielte.

Scheint nicht ganz fern der Wahrheit zu sein, siehe: https://www.orau.org/health-physics-museum/collection/consumer/glass/vaseline-uranium-glass.html

Zitat:

"The uranium content of Vaseline glass is often on the order of 2% by weight. Nevertheless, the uranium content of some glass manufactured in the early 1900s, reached as high as 25%."

Das bezieht sich auf Antiquitäten. Wenn man Glas aus "moderner Produktion" kauft, scheint der U-Gehalt zumeist kleiner zu sein, siehe:

https://www.baubiologie-geesthacht.de/p/grosse-schwere-5cm-uranglaskugel-als-pruefstrahler-fuer-geigerzaehler

Zitat:

"Uranglas enthält ca 1% Uransalz."


Der Preis ist, nebenbei bemerkt, ziemlich frech. Deshalb den Link nicht als Werbung verstehen.

tunneling_through

Zitat von: Lennart am 06. Februar 2023, 19:05Uranglas ist ein Deko-Artikel bzw. eine Antiquität. Wie U-Mineralien auch werden solche Gegenstände nicht als "Prüfstrahler" betrachtet und unterliegen, soweit ich das beurteilen kann, auch nicht der Freigrenze für radioaktive Quellen.

Ich habe etwas Ähnliches vermutet, aber ich habe Schwierigkeiten, es geschrieben zu finden. Haben Sie eine Quelle dafür?

Zitat von: Raddet am 06. Februar 2023, 19:09Trotzdem "von unten", um diese Regel zu ändern, wird nicht funktionieren. Die Volk werden nie gefragt, was sie für richtig und was für falsch halten. Die Hauptsache ist, was die herrschende Elite für richtig hält.

Sicher, ich stimme Ihnen zu. Ich meinte nur, dass dann jede alte Dame in einem Antiquitätengeschäft mit einer Uranglasschale über der Freigrenze liegen würde.

Zitat von: DG0MG am 06. Februar 2023, 19:35Ich habe es vorhin erst geschrieben: Wir BELEGEN hier Angaben mit Quellen!
Also bitte eine vertrauenswürdige Quelle angeben, aus der hervorgeht, dass Uranglas 2% Uran enthielte.

In ihrem Bericht NUREG-1717 stellt die US-Nuklearaufsichtsbehörde in Bezug auf Uranglas Folgendes fest:

"The uranium content of the glass is variable, ranging between 0.26 and 10% by weight. Lower uranium contents appear to be more common. Buckley et al. (1980) estimated the uranium content of a decorative item to be 0.91 g." Seite 3-217.

DG0MG

Zitat von: tunneling_through am 06. Februar 2023, 19:53In ihrem Bericht NUREG-1717 stellt die US-Nuklearaufsichtsbehörde in Bezug auf Uranglas Folgendes fest:

 :good3:
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

Lennart

Zitat von: tunneling_through am 06. Februar 2023, 19:53Ich habe etwas Ähnliches vermutet, aber ich habe Schwierigkeiten, es geschrieben zu finden. Haben Sie eine Quelle dafür?

Es gibt zu dem Thema hier im Forum noch weiterführende Diskussionen, siehe:

https://www.geigerzaehlerforum.de/index.php/topic,1354.0.html

https://www.geigerzaehlerforum.de/index.php/topic,185.0.html

Allgemein gilt die 1 mSv/a Grenze. Wenn bei normalem Umgang eine zusätzliche Dosis von 1 mSv pro Jahr nicht überschritten wird, besteht kein Handlungsbedarf, siehe: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/strahlenschutz/grenzwerte/grenzwerte.html

tunneling_through

Ich danke Ihnen für diese Links. Ich bin immer noch etwas unzufrieden, weil einfach gesagt wird, dass Uranglas (zum Beispiel) legal ist, ohne dass eine schriftliche Quelle angegeben wird. Im zweiten Link wird auch folgendes gesagt:

Zitat von: NoLi am 16. Juli 2021, 14:06Die Bauartzulassung füherer Strahler >Freigrenze wurde schon mit der Strahlenschutzverordnung 2001 widerrufen und abgeschafft (Übergangsfrist war bis zum Jahr 2007, danach Umgangsgenehmigung auch für diese Strahler erforderlich).

Was den Grenzwert von 1 mSv pro Jahr anbelangt, so scheint es hier um die zulässige Dosis zu gehen und nicht so sehr um den Besitz/Handel von Materialien.

Edit: Was das Zitat von NoLi betrifft, so nehme ich jetzt an, dass er von Testquellen spricht. Mein Fehler.

Raddet

Zitat von: tunneling_through am 06. Februar 2023, 19:53Ich meinte nur, dass dann jede alte Dame in einem Antiquitätengeschäft mit einer Uranglasschale über der Freigrenze liegen würde.

Wir haben in Russland ein solches Volksspruch: "Es würde eine Person geben, und dann wird es immer einen Artikel des Strafgesetzbuches für ihn geben." ;(

Lennart

Zitat von: tunneling_through am 06. Februar 2023, 20:31Was den Grenzwert von 1 mSv pro Jahr anbelangt, so scheint es hier um die zulässige Dosis zu gehen und nicht so sehr um den Besitz/Handel von Materialien.

Herstellung, Handel und Besitz sind drei völlig verschiedene Dinge, mit spezifischen Gesetzgebungen. Ich habe die Eingangsfrage auf den Besitz bezogen verstanden.

Zitat von: tunneling_through am 06. Februar 2023, 20:31Ich danke Ihnen für diese Links. Ich bin immer noch etwas unzufrieden, weil einfach gesagt wird, dass Uranglas (zum Beispiel) legal ist, ohne dass eine schriftliche Quelle angegeben wird. Im zweiten Link wird auch folgendes gesagt:

Das Zitat bezieht sich auf Strahlenquellen und Prüfstrahler im Sinne des Strahlenschutzgesetzes, dort gelten natürlich die Freigrenzen.

Uranglas und andere uranhaltige Antiquitäten werden im Strahlenschutzgesetz nicht gesondert aufgeführt. Genau deshalb habe ich die 1 mSv/a Grenze genannt. Diese zusätzliche Ganzkörperdosis wird man in einem Jahr nicht durch eine Uranglaskugel erreichen können, daher wird auch niemand Handlungsbedarf sehen.


etalon

Ob ein Stoff unter die Strahlenschutzgesetzgebung fällt hängt einzig und alleine davon ab, ob etwas wegen seiner Radioaktivität gehandhabt wird, oder ob die Radioaktivität nur eine begleitende Produkteigenschaft ist, sowie der 1 mSv/a Grenze für unbeteiligte Dritte!

Auch darüber wurde hier im Forum schon viel geschrieben, da lohnt es sich auch einfach mal die Suche zu bemühen... :unknw:

Und vielleicht kann man mal den Titel ändern? Die Freistellungsgreze ist ein Begriff aus dem ADR und bezieht sich auf freigestellte Sendungen/Versadstücke. Das hat nichts mit den Freigrenzen nach StrlSchV zu tun... ;)

DG0MG

Zitat von: etalon am 07. Februar 2023, 06:53Und vielleicht kann man mal den Titel ändern?

Dazu gibts in jedem Beitrag die "Melden"-Funktion, in der man höflich darum bitten könnte.  :-\
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

etalon

Zitat von: DG0MG am 07. Februar 2023, 08:09
Zitat von: etalon am 07. Februar 2023, 06:53Und vielleicht kann man mal den Titel ändern?

Dazu gibts in jedem Beitrag die "Melden"-Funktion, in der man höflich darum bitten könnte.  :-\

Wieso war das unhöflich? Aber wenn du es so empfunden hast, dann sorry dafür. War eigentlich konstruktiv gemeint...  :scratch_one-s_head:

tunneling_through

Zitat von: etalon am 07. Februar 2023, 06:53Ob ein Stoff unter die Strahlenschutzgesetzgebung fällt hängt einzig und alleine davon ab, ob etwas wegen seiner Radioaktivität gehandhabt wird, oder ob die Radioaktivität nur eine begleitende Produkteigenschaft ist, sowie der 1 mSv/a Grenze für unbeteiligte Dritte!

Auch darüber wurde hier im Forum schon viel geschrieben, da lohnt es sich auch einfach mal die Suche zu bemühen... :unknw:

Ich danke Ihnen beiden für diese Klarstellung. Ich habe vorher ziemlich viel gesucht, aber ich war immer noch verwirrt.

Dann könnte man zum Beispiel bei Uranglas sagen, dass die Radioaktivität nur ein Nebenprodukt der Färbung ist?

Entschuldigung für den falschen Titel. Wie Sie vielleicht an meinem Tippen erkennen können, ist Deutsch nicht meine erste Sprache.