radioactive test sources

Begonnen von Petroman, 26. November 2022, 10:42

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Petroman

Bei einer suche nach Ludlum messgeräte kamm ich auf dieser Webseite: https://www.spectrumtechniques.com/products/sources/disk-sources-and-source-sets/

Ich habe da noch keine preisse angefragt aber es gibt ein Stellvertreter (?) in Holland.

Sie dürfen in diesem Board keine Dateianhänge sehen.

edit dg0mg: Bitte keine Bilder hotlinken!
Grüssen aus Holland.

NoLi

Es gibt in Deutschland einen Anbieter eines solchen Cs-137-Disk-Prüfstrahlers, allerdings mit einer Aktivität von 9,25 kBq und somit unterhalb der EU-Freigrenze von 10 kBq :yahoo: :

https://www.wfvd.de/index.php/joomla/wissensdatenbank-zusammenschluss/symposium-bad-duerkheim-2019-1/ausstellerunterlagen-4/1216-si-7-4-str-db-pruefstrahler-tracerco-1/file

Norbert

Henri

Zitat von: NoLi am 26. November 2022, 15:01Es gibt in Deutschland einen Anbieter eines solchen Cs-137-Disk-Prüfstrahlers, allerdings mit einer Aktivität von 9,25 kBq und somit unterhalb der EU-Freigrenze von 10 kBq :yahoo: :

https://www.wfvd.de/index.php/joomla/wissensdatenbank-zusammenschluss/symposium-bad-duerkheim-2019-1/ausstellerunterlagen-4/1216-si-7-4-str-db-pruefstrahler-tracerco-1/file

Norbert


Aber ohne Herstellungsdatum drauf, oder?  Dann kann man ja auch gleich im Wald Pilze sammeln gehen...  ;D

Xodor

Was kostet so ein Teil? Oder sollte ich mir lieber eine alte Röhre besorgen?

NoLi

Welches Teil?
Der Strahler von Petroman ist wegen der Aktivität genehmigungspflichtig, der andere Strahler nicht. Falls letzterer interessant ist, einfach mal bei Siegrist anfragen oder anrufen, Mailadresse und Tel.Nr. stehen auf dem Prospekt.

Röhren sind mit Vorsicht zu betrachten, weil sie aus dem Ausland kommen und keinerlei deutschen Vorschriften bzgl. Umgang damit entsprechen...also Finger weg! Der Zoll guckt u.U. mit.

Norbert

Kermit

Zitat von: Xodor am 26. November 2022, 22:18Was kostet so ein Teil?

rund 600€  ;) , allerdings liefert Siegrist nur an Institutionen und Firmen, weil die Quellen schwierig zu beschaffen sind.

DG0MG

Zitat von: Xodor am 26. November 2022, 22:18Was kostet so ein Teil? Oder sollte ich mir lieber eine alte Röhre besorgen?

Solange Du keine Spektrometrie machst, brauchst Du soetwas eigentlich überhaupt nicht. Zum Zählrohr testen reicht ein kleines Pechblende-Steinchen oder eine alte Uhr mit Radiumfarbe und da man da auch schon den mahnenden Zeigefinger heben könnte: Ein Beutelchen Uranglasperlen tuts auch - besonders, wenn das ZR Beta-empfindlich ist.

Wir haben ja schon gesehen, dass man auch mit preiswerten und legalen Mitteln zu einer Energiekalibrierung eines Spektrometers kommen kann - für den Cs-137-Peak brauchts dann halt ein paar 100g Pilze aus der richtigen Gegend.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

NoLi

Zitat von: DG0MG am 28. November 2022, 11:34..
Wir haben ja schon gesehen, dass man auch mit preiswerten und legalen Mitteln zu einer Energiekalibrierung eines Spektrometers kommen kann - für den Cs-137-Peak brauchts dann halt ein paar 100g Pilze aus der richtigen Gegend.

Oder Ufer-Erde von der richtigen Stelle... :mosking:  :whistle3:
https://www.geigerzaehlerforum.de/index.php/topic,719.0.html

Norbert

-JaSicX-

Vielleicht ganz interessant zu wissen das spectrum techniques auch solche Prüfstrahler extra für die EU anbietet und somit innerhalb der Freigrenzen. Zu den Preisen ist mir in Erinnerung geblieben, dass das 5er Disk set mit Co-60, Cs-137, Tl-204, Sr-90, Po-210 ca. 500-700 Dollar gekostet hat (vor ca. 3 Jahren).

DG0MG

Zitat von: -JaSicX- am 29. November 2022, 23:42auch solche Prüfstrahler extra für die EU anbietet

Das müsste dann das Produkt "RSS5EU" sein: https://www.spectrumtechniques.com/products/sources/disk-source-sets/

RSS5EU – (1) Co-60, 1 μCi (37 kBq); (1) Cs-137, 0.25 μCi (9.25 kBq); (1) Tl-204, 0.25 μCi (9.25 kBq); (1) Sr-90, 0.1 μCi (3.7 kBq); (1) Po-210, 0.1 μCi (3.7 kBq)
NOTE: The 'EU' configuration is appropriate for international customers.


Man darf aber trotzdem nicht vergessen, dass zu dem Preis+Porto auch noch Einfuhrumsatzsteuer und Zoll dazukommen. Das wird dann sicher vierstellig werden.

Auch sollte man einen Gedanken dran verschwenden, was man damit macht, wenn mans vielleicht nicht mehr braucht.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

etalon

Zitat von: DG0MG am 30. November 2022, 08:20RSS5EU – (1) Co-60, 1 μCi (37 kBq); (1) Cs-137, 0.25 μCi (9.25 kBq); (1) Tl-204, 0.25 μCi (9.25 kBq); (1) Sr-90, 0.1 μCi (3.7 kBq); (1) Po-210, 0.1 μCi (3.7 kBq)
NOTE: The 'EU' configuration is appropriate for international customers.


Allein mit diesen Aktivitäten sind die Grenzwerte (Spalte 2, Anlage 4, Tabelle 1, StrlSchV) für den genehmigungsfreien Umgang in Deutschland deutlich überschritten (Summenformel!!). Von der Spalte 3, Anlage 4, Tabelle 1, StrlSchV wollen wir erst gar nicht reden...

Da wäre ich allein aus diesem Grund schon mit einem Import aus dem Ausland vorsichtig, sofern keine entsprechende Umgangsgenehmigung vorliegt. Das könnte beim Zoll zu unangenehmen Fragen führen...  ;)

Grüße Markus

DG0MG

Zitat von: etalon am 30. November 2022, 14:45Summenformel!!

Vielleicht müssen wir das mal ausführlicher diskutieren, was der Begriff überhaupt bedeutet.

https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/BJNR203600018.html

Bei mehreren Radionukliden ist die Summe der Verhältniszahlen aus der vorhandenen Aktivität (Ai) oder aus der vorhandenen spezifischen Aktivität (Ci) und den jeweiligen Freigrenzen FGi der einzelnen Radionuklide gemäß Spalte 2 oder 3 zu berechnen (Summenformel), wobei i das jeweilige Radionuklid ist. Diese Summe darf den Wert 1 nicht überschreiten:

Das heisst auf gut deutsch, es werden die Prozentsätze der Ausschöpfung der Freigrenzen der einzelnen Nuklide aufaddiert und die Summe darf nicht über 100% kommen. Das ist mit 5 Strahlern, die zwar einzeln alle unter der jeweiligen Freigrenze liegen, aber dann doch der Fall. Denn 5 * ~90% ist eben sehr weit über 100%. Somit schließe ich mich an, das muss man auch aus diesem Grund (neben den schon genannten) nicht haben.
"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!

DG0MG

Zitat von: etalon am 30. November 2022, 14:45Allein mit diesen Aktivitäten sind die Grenzwerte (Spalte 2, Anlage 4, Tabelle 1, StrlSchV) für den genehmigungsfreien Umgang in Deutschland deutlich überschritten (Summenformel!!). Von der Spalte 3, Anlage 4, Tabelle 1, StrlSchV wollen wir erst gar nicht reden...

An dieser Stelle muss man eventuell nochmal einhaken.

Wenn wir uns den Gesetzestext anschauen:

https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_3.html

dann müssen wir erstmal verstehen, was der Gesetzgeber sagen will (unabhängig vom ganz genauen Inhalt):

"Teil B:
Genehmigungsfrei nach § 5 Absatz 1 ist
1.
2.
3.
....
"

Diese Aufzählung verstehe ich so, dass die Sache genehmigungsfrei ist, wenn 1. erfüllt ist oder 2. erfüllt ist oder 3. erfüllt ist usw.

Dass gemeint sein könnte, es müsse 1. und 2. und 3. und .. erfüllt sein, schließe ich aus - das ergibt bei der Nummerierung bis 9. überhaupt keinen Sinn.

Demzufolge wäre zu schlussfolgern, dass, sobald die Aktivität unter dem Wert von Spalte 2 (=Punkt 1) liegt, der Fakt "genehmigungsfrei" zutrifft - unabhängig davon, ob nun Spalte 3 (=Punkt 2) über- oder unterschritten ist.

Am Endergebnis, dass der hier diskutierte RSS5EU-Satz vermutlich trotzdem nicht genehmigungsfrei sein wird, ändert sich aber nichts, da durch Anwendung der Summenformel trotzdem eine Überschreitung der Freigrenzen erfolgt.
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etalon

Zitat von: DG0MG am 18. Januar 2023, 16:41
Zitat von: etalon am 30. November 2022, 14:45Allein mit diesen Aktivitäten sind die Grenzwerte (Spalte 2, Anlage 4, Tabelle 1, StrlSchV) für den genehmigungsfreien Umgang in Deutschland deutlich überschritten (Summenformel!!). Von der Spalte 3, Anlage 4, Tabelle 1, StrlSchV wollen wir erst gar nicht reden...

An dieser Stelle muss man eventuell nochmal einhaken.

Wenn wir uns den Gesetzestext anschauen:

https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_3.html

dann müssen wir erstmal verstehen, was der Gesetzgeber sagen will (unabhängig vom ganz genauen Inhalt):

"Teil B:
Genehmigungsfrei nach § 5 Absatz 1 ist
1.
2.
3.
....
"

Diese Aufzählung verstehe ich so, dass die Sache genehmigungsfrei ist, wenn 1. erfüllt ist oder 2. erfüllt ist oder 3. erfüllt ist usw.

Dass gemeint sein könnte, es müsse 1. und 2. und 3. und .. erfüllt sein, schließe ich aus - das ergibt bei der Nummerierung bis 9. überhaupt keinen Sinn.

Demzufolge wäre zu schlussfolgern, dass, sobald die Aktivität unter dem Wert von Spalte 2 (=Punkt 1) liegt, der Fakt "genehmigungsfrei" zutrifft - unabhängig davon, ob nun Spalte 3 (=Punkt 2) über- oder unterschritten ist.

Am Endergebnis, dass der hier diskutierte RSS5EU-Satz vermutlich trotzdem nicht genehmigungsfrei sein wird, ändert sich aber nichts, da durch Anwendung der Summenformel trotzdem eine Überschreitung der Freigrenzen erfolgt.

Ja, das dachte ich auch mal. Ich habe das nämlich genau so gelesen, wie du, und auch genau so interpretiert.

Aber...

Es ist schon einige Jahre her, da wollte ich mal von einem Genehmigungsinhaber ein kleines Prüfpräparat Co-60 übernehmen, welches aufgrund der verstrichenen HWZ mittlerweile unter der Freigrenze für Co-60 war, und entsorgt werden sollte. Da der Abgebende Genehmigungsinhaber war, war das eine offizielle Abgabe von radioaktiven Stoffen an Dritte, mit Meldung bei der Aufsichtsbehörde, Dichtheitsprüfung vom SV, etc. Eine Anfrage bei der Aufsichtsbehörde ergab dann die Aussage, dass ich das Präparat nicht ohne Umgangsgenehmigung handhaben (besitzen) dürfte, da die Dosis von solch einem kleinen Präparat innerhalb eines Jahres >1mSv/a bei unsachgemäßer Verwendung sein könnte. Um das auszuschließen, wird auch die Spalte 3 der Anlage 4... zu Grunde gelegt...

Lange Rede, kurzer Sinn, ich habe das Teil damals nicht bekommen.

Seither weiß ich, dass nicht die Spalte 2 alleine ausschlaggebend ist. Jetzt kann man natürlich einen Präzedenzfall herbeiführen, und seine Interpretation des Strahlenschutzrechts versuchen, gegen die Genehmigungsbehörde einzuklagen, aber das überlasse ich dann doch gerne anderen...

Grüße,
Markus

DG0MG

Nun, wer auch immer in diesem Fall "die Aufsichtsbehörde" war, vielleicht irgendein Landratsamt, auch dort arbeiten nur Menschen, die nicht alles wissen können oder wollen. Im Zweifelsfall entscheiden die dann erstmal eher so, dass ihnen nicht ans Bein gefahren werden kann. Aus einem Einzelfall auf das Große Ganze zu schließen, ist aber auch nicht immer angebracht.

Diese Verfahrensweise scheint auch beim Waffenrecht so üblich zu sein, wenn man sich diverse Grenz- oder Streitfälle mal durchliest oder anschaut. Da werden dann auch Besitzerlaubnisse nicht ausgestellt, weil "das Amt" die Vorschriften anders interpretiert, als der den Besitz begehrende. Teilweise ist es auch so, dass der eine Sachbearbeiter Sachen genehmigt und der andere die selbe nicht. Dort läuft das dann so, dass ein Gutachten beigebracht werden muss, und so wie der Gutachter den Fall sieht, wird dann entschieden. Das kostet natürlich.

"Bling!": Irgendjemand Egales hat irgendetwas Egales getan! Schnell hingucken!