Nachweis C-14

Begonnen von DL8BCN, 16. Juni 2022, 08:59

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

DL8BCN

Hallo, es ist ja öfter von der "Radiocarbon" Methode die Rede.
Können wir hier mit unseren Eigenbauanlagen C-14 im Kohlenstoff nachweisen?
Könnte wohl schwierig sein, weil die Aktivität doch wohl sehr gering ist.
Bei welcher Energie müsste man schauen?
Rainer

DL3HRT

Bei der Radiocarbonmethode wird aus folgenden Gründen mit Flüssigszintillatoren gearbeitet:
  • Die Aktivität ist sehr gering
  • C-14 ist ein Betastrahler
  • Die maximale Energie der Betastrahlung beträgt nur 156 keV

Das Strahlenspürgerät TTL6109A hat einen eingebauten C14-Teststrahler mit einer recht hohen Aktivität von 60 µCi.

NoLi

Zu den C-14 Teststrahlern passt folgende Meldung:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi80-meldepflichtigesereignis-212447.html

"  Niedersachsen Logo Niedersachen klar Logo

    Aktuelles
    Im Fokus
    Themen
    Umweltbericht
    Das Ministerium
    Leichte Sprache
    Service

    Startseite
    Aktuelles
    Pressemitteilungen

Meldepflichtiges Ereignis der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH in Braunschweig
Vorlesen 

PI 080/2022

Bei der Auswertung der Messungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft stellte das Braunschweiger Strahlen- und Medizintechnikunternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH fest, dass für den Monat Mai die maximal zulässige Ableitung pro Monat für das Radionuklid C-14 über den Kamin 4 möglicherweise überschritten wird. Die maximal zulässige Ableitung für das Kalenderjahr 2022 wird aber weiterhin voraussichtlich deutlich unterschritten und damit der maßgebliche Grenzwert von 0,3 Millisievert effektiver Dosis im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung sicher eingehalten. Eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt bestand und besteht nicht.

Die Meldung erfolgte vorsorglich aufgrund vorläufiger betriebsinterner Messungen der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH. Die genauen Messwerte zur Bilanzierung der Ableitung des Radionuklids C-14 und die Ergebnisse der Überprüfung der Emissionsmessungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz werden im Laufe des Monats vorliegen. Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH hat die Produktion von Strahlenquellen mit dem Radionuklid C-14 im Monat Mai vorsorglich eingestellt und wird sie in den Folgemonaten begrenzen. Eine Untersuchung der Produktionsprozesse und des verwendeten Roh-stoffs wurde veranlasst. Fachleute des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben vorsorglich zur Beweissicherung Boden- und Bewuchsproben in der Umgebung der Betriebsstätte genommen.

Eine Überschreitung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben ist grundsätzlich melde-pflichtig. Sie wurde dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als Aufsichtsbehörde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie E (Eilbedürftig) gemeldet.  "

Norbert